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Arbeitsunfall - wer zahlt Zahnreparatur ?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Gudrun01, 7 April 2010.

  1. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in

    Hallihallo!

    Ich hoffe, daß ich hier richtig bin - hab mal eine Frage.

    Wenn bei einem Arbeitsunfall Zähne beschädigt / ausgeschlagen werden, gibt es irgendwelche Richtlinien, wer was bezahlt? Auch in Hinblick auf "Material", Art der Behandlung, etc? Oder zahlt auf jeden Fall alles der Arbeitgeber?

    Danke. lg:wave:
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    ich dachte immer, die AUVA ist dafür zuständig? Arbeitsunfälle müssten ja da versichert sein? Ist aber nur eine Laienmeinung! Ich würde aber mal dort anfragen.

    lg
    bine
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Arbeitgeber wird die Kosten des Zahnersatzes mW wohl nicht zahlen müssen, sondern dies wird über die AUVA abgewickelt.
    Wichtig ist, dass der Arbeitsunfall als solcher auch gemeldet worden ist!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in

    Danke mal für den AUVA-Tip, geb ich weiter, (wissens wohl eh schon), ist Fall im Bekanntenkreis.

    Ich bin eigtl zieml sicher, daß das auch so gemeldet wurde.

    Kanns sein, daß - blöd ausgedrückt - die AUVA "nur" eine Kassenbehandlung zahlt, die aber nicht so gut wird wie eine "Privat"-behandlung?

    Es handelt sich um vordere Zähne, oben und unten, teils lädiert, teils abgebrochen, teils ausgefallen :(. Mich interessierts halt, da grad Zähne ja immer so teuer sind...

    LG:wave:
     
  5. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Also die AUVA zahlt natürlich dann, falls der Arbeitgeber bei der AUVA versichert ist (ist SEINE Haftplichtversicherung) - Bauern, ÖBB, Beamte usw haben eine eigene Versicherung.

    Generell muss der Arbeitsunfall innerhalb 3 Tage (oder sind es 5??) gemeldet werden, sonst verfällt der Anspruch. Die AUVA zahlt dann die BESTMÖGLICHSTE Behandlung - das ist der Unterschied zu einer "normalen" Behandlung Krankenkasse. Es dürfen daher keine Kosten anfallen.

    Geprüft wird, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen Verletzung und Arbeit liegt, also ob es einen Anspruch gibt. d.h. nicht automatisch weil es während der Arbeit passiert, muss auch bezahlt werden (z.B. Herzinfakt im Büro usw)

    SG
    IE
     
  6. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    speziell bei Zahnbehandlungen wird genauest geprüft (und meines Wissens in den seltensten Fällen werden die Kosten übernommen)....

    wenn die Erstversorgung nach dem Unfall im Krankenhaus war - müsste die Meldung direkt erfolgt sein.....
     
  7. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in

    Danke mal!

    Also, dem "Opfer" ist eine Art dicker schwerer Hartgummi-schlauch aufs Gesicht geknallt - Schlauch war wohl aufgewickelt und ist beim Verräumen zurückgeschnalzt, oder so ähnl. Schaden eben an den Zähnen, und Lippen aufgeplatzt, gottlob nicht mehr (hätte ja auch ins Auge gehen können).

    Kam direkt ins KH, Meldung wurde gemacht.

    Betrieb ist ein "Bundesbetrieb" (?). Ob AUVA oder andere Versich, weiß ich nicht.

    Rückmeldung ist, daß die GKK alles zahlt.


    Frage: gibts auch bei dieser Art Zahnrep eine "Kassenreparatur" und eine "bessere Rep." ? (nach dem Motto Kasse zahlt "häßl" Amalgam-Plomben, die "schönen" Porzellan müssen selbst bez werden).

    Weiß jemand ob man hierbei auf was achten sollte?

    Danke, lg:wave:
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    das würde ich den Zahnarzt fragen - aber ich würde auf alle Fälle jetzt schon klären, wer die Kosten z.B in 15-20 Jahren übernimmt, wenn der heutige Ersatz getauscht werden muss.

    SG
    IE
     
  9. Gudrun01

    Gudrun01 Gast-Teilnehmer/in


    Danke für den Hinweis, geb ich gleich weiter!

    LG:wave:
     

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