1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Arbeitsrecht kennt sich da wer aus

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lidlmaus, 20 November 2007.

  1. lidlmaus

    VIP: :Silber

    Also kurz mal erklärt ,Freundin wurde vom Gericht eingeladen als Zeugin auszusagen.
    Die Zeit die sie für diese Sache also der Weg dorthin und die Aussage bei Gericht und das ist wärend der Arbeitszeit muß sie einarbeiten.
    Dachte das geht als Amtsweg durch,kennt sich da jemand aus und kann man das wo schwarz auf weiß wo lesen??
     
  2. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    Dienstverhinderung bei Angestellten

    Angestellte behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn Sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind (z.B. eigene Hochzeit, Todesfälle von Angehörigen,...). Dies regelt das Angestelltengesetz. Eine Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist nicht festgesetzt.

    Diese Bestimmung ist zwingend - sie kann nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung, dann dürfen sie nur günstiger sein.
     
  3. ellela

    ellela Gast

    Obiges unter § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz zu finden.

    Es gibt glaub ich noch eine Bestimmung im ZGV. Ich such mal.
     
  4. Ellad0ra

    Ellad0ra Gast-Teilnehmer/in

    was ich weiß kriegt man bei gericht dann einen wischzettel, wo drauf steht dass man dort war und dann kann man noch in ein extrazimmer hatschen, wo man seine fahrtkosten geltend machen kann :confused:
     
  5. Tina1970

    Tina1970 Gast-Teilnehmer/in

    soviel ich weiss muss dir deine firma freigeben wenn du eine ladung zu gericht hast. bei gericht wird die ladung dann bestätigt!
    wenn deine fr. streikt bekommt sie eine strafe!


    so wars zumindest bei mir!


    lg Tina aus OÖ
     
  6. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    ... und der Arbeitnehmer die Kündigung ;)
     
  7. Tina1970

    Tina1970 Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub kaum das es eine Firma gibt, die einem Arbeitnehmer nicht freistellen würde zu einem gerichtstermin!


    lg Tina
     

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