1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Arbeitslosenversicherung und Elternbesuch im Ausland?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Drea77, 6 März 2012.

  1. Drea77

    Drea77 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin sicher nicht die Einzige die Eltern im Ausland hat. In meinem Fall ist es nur ca. 1 Fahrtstunde entfernt. Ich bin aber leider arbeitslos und müsste mich von "Leistungsbezug" oder wie es heißt abmelden, damit mich das AMS für die angegebenen Tage im Ausland versichert. Anspruch aufs Arbeitslose bzw. jezt schon seit kurzem auf die Notstandshilfe habe ich nicht, da mein Mann zuviel verdient. Ich möchte aber, dass nicht ständig meine Eltern nur uns besuchen, sondern dass wir auch mal am Wochenende mit unserer kleinen Tochter hinfahren, damit sie wenigstens wenig Abwechslung hat und mehr und den Opa und Oma nicht nur für wenige Stunden sieht. Dort können wir alle übernachten, was unternehmen und die Kleine freut sich irsinnig. Mir ist klar, dass man das als Arbeitssuchende unter der Woche nicht macht - da muss ich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - wurde mir von AMS erklärt - ist ja logisch. Aber warum muss ich es für ein Wochenende melden und bin nicht im Ausland automatisch versichert - so wie die letzten 10 Arbeitsjahre es kein Problem war - verstehe ich nicht. Da sitzt auch keiner von AMS! Auf der anderen Seite - melde ich es nicht - bin dann angeblich lt. AMS nicht fürs Ausland versichert. Es werden auch angeblich die Tage die ich im Ausland bin nicht in die Pension angerechnet - wurde mir vom AMS erklärt. Klingt ja auch nicht toll. Ich habe aber im kfm. Bereich gearbeitet - und das immer unter der Woche, nicht am Wochenende. Ich suche ja auch weiter im kfm. Bereich und nicht eine Arbeit fürs Wochendende. Warum dann diese Kürzung der Pensionstage fürs Ausland? Ich habe die Angst, wenn ich mich vom "Leistungsbezug" abmelde, dass ich diesen Anspruch für die Pensionstageanrechnung verliere, andererseits traue ich mich nicht unversichert ins Ausland zu meinen Eltern zu fahren, denn ich möchte mir nicht ausmalen was in Falle eines blöden Unfalles alles passieren kann und wer das dann je nach Schweregrad tragen wird.
    Wir macht ihr es - die in ähnlichen Situationen sind?

    LG
    Drea
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden