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Arbeitslosengeldbezug, Auslandsaufenthalt ohne Meldung und Krankenversicherung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sonnengelb, 12 Februar 2013.

  1. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Hallo Forum!

    Was würde passieren wenn jemand (AMS Bezug) ohne Abmeldung auf Uraub ins Ausland fährt und was passiert?

    Dass die Bezüge beim AMS (wenn es draufkommt) zurückgezahlt werden müssen ist klar. Strafe auch?

    Aber das wichtigste: was ist wenn etwas passiert? Besteht die Krankenversicherung weiter oder putzt sich die dann auch ab?

    und wie würden eventuelle weitere Reiseversicherungen (zB über Kreditkarte) dann reagieren? zahlen die dann auch nicht?

    Danke & Lg

    sonnengelb
     
  2. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    ohne AMS-Bezug keine Krankenversicherung;

    und "wenn was passiert", dann erfährt das die Krankenversicherung und gibt das sicher weiter; und weil es keinen Bezug in dieser Zeit gab, gibt es für diese Zeit auch keine gesetztliche Krankenversicherung...
     
  3. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Also die Reiseversicherungen können sich nicht abputzen, weil das seperate Verträge sind, die Null mit AMS zu tun haben. Bei der Krankenversicherung muss ich passen.

    Wobei (das ist aber jetzt nur zusammengereimt) bei An- und Abmeldungen gibt es immer ca 2 Wochen Toleranzen. D.h. wenn der Urlaub kurz ist, das AMS sofort draufkäme und sofort abmeldet, müsste die Urlaubsdauer trotzdem abgedeckt sein.
     
  4. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    sonst am besten bei der GKK nachfragen, ob bei Auslandsaufenthalt, wenn es keinen AMS-Bezug gibt, dennoch Versicherungsschutz besteht ...

    vielleicht gibt es gerade da Ausnahmen....
     
  5. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Folgendes findet sich dazu auf der AMS Seite:

    Häufig gestellte Fragen - Arbeitsmarktservice Österreich


    • Bin ich auch während eines Auslandsaufenthaltes versichert?
      Nein, aber es besteht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Sie 6 Wochen nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, immer noch krankenversichert sind - genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständige Gebietskrankenkasse.
    • Wie lange bin ich nach Ende des Leistungsbezuges nachversichert?
      Grundsätzlich 6 Wochen nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wenn die Versicherungszeit durchgehend 6 Wochen oder im letzten Jahr 26 Wochen gedauert hat. Für genauere Informationen steht Ihnen gerne die zuständige GKK zur Verfügung.

      Generell würde ich sagen, dass der Versicherungsschutz und ungerechtfertigte Bezug des AMS Geldes nicht im direkten Zusammenhang steht.

      Problematisch könnte es aber werden, wenn die GKK die Leistungen verweigert, weil sie argumentiert, dass du dich schon mehr als 6 Wochen im Ausland aufhalten hättest können und du dann das Gegenteil erst beweisen musst, damit sie zahlen.

      Gruss
      Manuela
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Es kommt vermutlich darauf an, wielange und wo man den Aufenthalt geplant hat und auch welche Aktivitäten man geplant hat.

    Fährt man 3 Tage auf eine Städtereise, wird die Gefahr, dass etwas passiert eher geringer sein, als wenn man 14 Tage auf Schiurlaub ins Ausland fährt.

    Habe ich einen längeren Aufenthalt vor, wo die Verletzungsgefahr doch relativ groß ist, würde ich mich vom AMS abmelden und entweder beim Partner mitversichern oder eben selbst versichern.
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Wenn ich vom AMS ohnehin keine Leistung mehr beziehe, kann ich der Krankenkasse ja vor Reiseantritt melden, dass ich die nächsten Tage/Wochen - eben innerhalb der 6 Wochen Nachversicherung - einen Auslandsaufentalt durchführe, dann komme ich hinterher nicht Beweiszwang oder -notstand.
     
  8. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Ja könnte man, aber das war ja nicht die Frage der TE.

    lg
    Manuela
     
  9. spacedakini3

    VIP: :Silber

    62 Tage nach dem Abmelden vom AMS ist man noch krankenversichert.
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Dein von mir zitierter Absatz bezieht sich aber darauf, dass man 6 Wochen NACH AMS-Bezug noch krankenversichert ist
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Hallo Forum!

    danke für alle antworten!

    um den Fall und die frage nochmal zu präzisieren:
    es handelt sich um einen Freund von mir (ich bin weder arbeitslos noch habe ich Urlaubspläne) der offenbar nicht einmal gewusst hat dass er sich überhaupt abmelden muss und in dem Zeitraum kein Anspruch auf arbeitslose hat - und dass es dann natürlich auch sein kann dass die kohle zurückgefordert wird.

    Hauptfrage im Moment ist, was die Versicherung macht wenn im NACHHINEIN erst festgestellt wird dass keine ordnungsgemäße Abmeldung erfolgt ist.

    im Vorfeld gibt es Möglichkeiten (es steht ja daher auf der zitierten Homepage "bitte klären"), aber wie weit könnte sich die Versicherung mit dem Argument "keine ordnungsgemäße abmeldung" abputzen?

    Urlaub dauert übrigens eine Woche und ist nicht in der Eu. mitversicherung ist nicht möglich da Frau über keine eigene verfügt.

    LG sonnengelb
     
  12. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Die Angabe das er es nicht gewusst, wird ihm nicht helfen.
    Denn er bekommt ja Arbeitslosengeld. Auf den Antrag vom Arbeitslosengeld stehen die Meldepflichten oben. Den Antrag auf Arbeitslosengeld hat er unterschrieben und somit "weiß" er bescheid.
    Wenn er etwas unterschrieben hat ohne das er sich durchgelesen hat was er unterschreibt, dann nennt man das "anders".
    Auslandsaufenthalt ist ein Ruhenstatbestand für den AMSbezug. Fährt er jetzt ins Ausland und meldet sich beim AMS nicht ab und es passiert ihm etwas, steigt die GKK auch aus. Die können nämlich sehen, ob er sich beim AMS abgemeldet hat oder nicht.

    Das einfachste ist, er geht zur GKK und erkundigt sich wegen Versicherung wegen Ausland - Auslandskrankenschein (auch für seine Frau). Dann meldet er sich beim AMS ab und wenn er retour ist wieder an.
    Das ist ja nicht so schwer.
     
    anelej gefällt das.
  13. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Man kann sich auch rückwirkend und übers Internet mit eAMS abmelden.

    AMS-eServiceZone - Anmeldung

    (ein Konto hat automatsich, wenn man bei finanzonline ist, sonst anmelden)
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Schwer ist es nicht, aber bezahlter Urlaub ist ja doch etwas Schönes, oder? :rolleyes:
     
  15. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Ja kann man, aber die GKK ist ja auch nicht blöd. Wenn Meldung beim AMS erst eingeht nachdem im ungemeldeten Auslandsaufenthalt etwas passiert, dann wird GKK auch aussteigen.
    Weiters ist zu beachten, das man z.B. wenn AMSgeld schon ausbezahlt wurde und man dann die Meldung macht, man dieses Geld wieder retour zahlen muss.

    Wenn der Urlaub schon vor der Arbeitslosigkeit gebucht (und bevor man wusste das man arbeitslos wird) wurde, dann kann man ein Nachsichtsansuchen stellen beim AMS, damit man auch die Leistung während den Auslandsaufenthalt erhält. Natürlich muss man dann Belege haben (wann wurde gebucht, von wann Kündigungsschreiben). Dieses Nachsichtsansuchen entscheidet aber dann nicht der Berater/die Beraterin sondern ein eigener Beirat.
     
  16. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Nachdem die Krankenkassen in Österreich verpflichtend sind und sie auch zB rückwirkend Beiträge verlangen, bin ich da nicht sicher...ich vermute schon, die müssen nachträglich zahlen.

    Ich konnte übrigens sogar eine Pflichtversicherung bei der SVGW die aus einer Steuererklärung resultierte, wieder "abwenden", weil ich noch Belege gefunden habe und dann die korrigierte Steuererklärung eingebracht habe.

    Man kann defnitiv aus nachträglich versichert werden. Mir ist es schon passiert, dass ich beim Arzt war, unversichert, arbeitslos gemeldet...AMS hatte mich abgemeldet, weil sie auf die Erklärungen des selbständigen Einkommens warten und mich im nachhinein wieder anmelden.
    KOmpliziert und blöd beim Arzt, aber ich war rückwirkend angemeldet.


    Das zu unrecht bezogene Geld von AMS muß man natürlich zurückzahlen.
     
  17. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du dem AMS meldest das du ins Ausland fährst, wirst du beim AMS abgemeldet bis zu deiner Rückmeldung.
    Bei dir wurde nur nur wegen der Leistungsüberprüfung die Leistung eingestellt, aber du warst weiterhin beim AMS gemeldet.
    Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe die man nicht vergleichen kann.
     
  18. spacedakini3

    VIP: :Silber

    In dem Fall läuft aber die Krankenversicherung weiter, bis 62 Tage nach der Abmeldung.


    Beim Abmelde Formular heißt es:
    Also, man kann sich nachträglich abmelden!
     
  19. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Nachträglich kannst du vieles machen. Hier aber der Text der Meldepflichten (von der AMSseite):
    Ihr Leistungsanspruch sowie die jeweilige Höhe dieses Anspruches hängen von verschiedenen Umständen ab. Damit wir Ihren Anspruch richtig beurteilen können, müssen Sie
    • jede Änderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse
    • jede Übersiedelung
    • jeden Aufenthalt im Ausland
    • jeden Krankenstand oder Spitalsaufenthalt sowie
    • jede andere für den Fortbestand und das Ausmaß Ihres Anspruches maßgebende Änderung
    rechtzeitig dem Arbeitsmarktservice melden.
    Eine Meldung ist rechtzeitig, wenn sie ohne Verzug, spätestens jedoch binnen einer Woche nach dem Eintritt des Ereignisses, bei Ihrem Arbeitsmarktservice erfolgt. Die Aufnahme einer Beschäftigung muss jedoch sofort gemeldet werden.

    Und es gibt Fälle da hilft dir die nachträgliche Meldung nichts mehr, das du z. B. Geld retour zahlen musst.
    Beispiel: keine Meldung des Krankesstandes und wenn du dann die Rückforderung bekommst das du dann eine Abmeldung wegen Krankenstand im nachhinein "nachschiesst" und sagst das du es eh gemeldet hast.
     
  20. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Welche Rückforderung meinst du?
    (Krankengeld kanns ja nicht sein, wenn nicht krankgemeldet und AMS Bezug wäre ja rechtens)
     

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