1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Arbeitslosengeld

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Miba, 7 November 2009.

  1. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    Da mich das das erste Mal betrifft hätte ich eine Frage: Muss man das Arbeitslosengeld selbst beantragen oder geht das quasi automatisch mit der Kündigung?
    Bei mir ist es nämlich so, dass ich bis 30. Juni Kündigungsfrist habe, es für mich aber vom Berechnungszeitraum günstiger wäre, wenn ich erst in der zweiten Jahreshälfte, also ab 1.7. das AMS-Geld beantrage. Seht ihr da Probleme? Sollte ich mit meinem Arbeitgeber Kündigungsfrist bis 1.7. versuchen auszumachen?

    Danke!
     
  2. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    du musst selber zum ams u. antrag stellen, am ersten tag der arbeitslosigkeit.
     
  3. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    ganz korrekt: ab dem Zeitpunkt wo Du persönlich am AMS vorstellig wirst, wird der Zeitpunkt der Bemessungsgrundlage festgestellt - d.h. du gehst am 1.7. hin und die BMG ist das Vorjahr (also 2009), Du gehst am 30.6. hin und die BMG ist das VORvorjahr (also 2008)
     
  4. Jasmine31

    Jasmine31 Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du ohnehin als letzten Arbeitstag - bzw. bezahlten Tag in deiner Firma den 30.6. hast (=letzter Tag der Kündigungsfirst), dann kannst du erst am 1. Tag der Arbeitslosigkeit = 1.7. beantragen......somit sehe ich da kein Problem

    Lg Jasmine
     
  5. Miba

    Miba Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Antworten.
    ich hätte das auch so gesehen, wollte mich aber absichern. Ist ja alles nicht so einfach....
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    8 Monate Kündigungsfrist?
    Auch noch nie gehört :confused:
     

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