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Arbeitslosengeld während Kurs ???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 22 März 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo !

    Habe folgende Frage:

    Ich war eigentlich bis zum 18.03.2012 beim AMS so vermerkt, dass ich noch bis zum 01.04.2012 Arbeitslosengeld bekomme.
    Jedoch bin ich dann vom AMS ab dem 19.03.2012 verpflichtend zu einem Qualifizierungs-und Weiterbildungskurs beim BFI eingeschrieben worden und gehe dorthin auch nun.

    Heute sehe ich im eAms Online nach und meine Bezugszeit vom Arbeitslosengeld wurde nun auf den 18.03.2012 korrigiert.
    Da ich ja anscheinend ab dem 19.03.2012 bei dem Kurs quasi bin. Am ersten Kurstag habe ich aber auch so einen Antrag unterschrieben wo es um einen Förderungs-bzw. Fahrtkostenantrag oder so während der Kurszeit geht.

    Heißt das jetzt, dass ich kein Arbeitslosengeld während der Kurszeit bekomme oder müsste ich einfach nur nochmals einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen?
    Kennt sich jemand diesbezüglich aus? Hat jemand mit so einer Situation schon Erfahrung gesammelt?


    LG
     
  2. minimad

    VIP: :Silber

    du bekommst während dem kurs dein arbeitslosengeld weiter, nur betitelt es sich anders, da du an einem kurs teilnimmst.

    lg
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    achsoo, alles klar. dann bekomm ich wohl zusätzlich zum "arbeitslosengeld" auch die fahrtkosten dann bezahlt.

    wie nennt das AMS das auszuzahlende "arbeitslosengeld" während des kurses dann?
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Gleicher Tagsatz es heißt nur anders und kommt aus einem anderen Topf, ausseredem bekommst du um 1,23 tgl. (glaub ich) mehr.
     
  5. minimad

    VIP: :Silber

    fahrkosten werden bezahlt. muss jetzt echt gestehen, dass ich den genauen namen nicht weiß, beihilfe zu ..... ich lasse es meine TNinnen immer nur unterschreiben

    lg
     
  6. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    während einer Kursmaßnahme bekommst Du DLU (Deckung Lebensunterhalt) + Fahrtkosten
     
  7. austrianxparent

    VIP: :Silber

    achso, das nennt sich "Deckung Lebensunterhalt" und wird beispielsweise im eAMS - Konto unter dem Punkt "Bezugszeiten" so angeführt?
    Stimmt das wirklich, dass man pro Tag um 1 EUR dann mehr bekommt, also während der Kursteilnahme?
    Naja, dann bin ich mal gespannt, was dann ersichtlich sein wird.

    Und ich dachte, dass ich einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen muss. Danke für die Infos.
     
  8. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Ja, hier in Graz ist es der Gegenwert einer Monatskarte dividiert durch die Tage im Monat. Ich weiß es nicht genau, wie viel es ist, ca. 1,20€ oder so.

    LG,
    Glueckskatze
     
  9. amanin

    amanin Gast

    Ging sich in Wien nie aus, damals.
     
  10. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    nennt sich auch nicht Fahrtkostenersatz, sondern FahrtkostenZUSCHUSS ;)
     
  11. Nasti27

    Nasti27 Gast-Teilnehmer/in

    Es ist ein Fahrtkostenzuschuss, der ist eine Pauschale, die nach Kilometern gestaffelt ist, deshalb gibt man am Begehren ganz genau Adresse an. Bezahlt wird sie nach Tagen im Monat, deshalb ausgewiesen mit 1 Euro irgendwas im e-AMS.

    Es ist aber eben eine Pauschale, so wie die Pendlerpauschale eine Pauschale ist und z.B. für einen Arbeitsort der 20 km entfernt ist genauso hoch ist wie für einen Arbeitsort der 40 km entfernt ist. Und ich gebe zu bedenken, dass auch die Pendlerpauschale sich niemals bei einem Arbeitnehmer ausgeht mit dem, was er wirklich an Kosten zu tragen hat. Bei mir sind es z.B. für 2011 113 Euro Pendlerpauschale pro Monat, allein mein Auto zu tanken kostet im Monat aber zumindest 250 Euro. Und genauso ist das mit dem Fahrkostenzuschuss.
     
  12. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Also falls ich bisher beispielsweise 20 EUR täglich an Arbeitslosengeld bekommen habe, bekomme ich dies
    dann während der Kurszeit auch. Habe ich das richtig verstanden?

    Die Fahrtkosten werden dann nochmals seperat berechnet und dann gemeinsam mit dem "Arbeitslosengeld"
    nur eben unter einer anderen Bezeichnung dann am Anfang eines kommenden Monats ausbezahlt?
    Also damit kann ich "fix" rechnen, dass mir das Arbeitslosengeld weiter bezahlt wird quasi?

    Weil ich von meiner AMS-Betreuerin Online im eAMS-Konto noch keine Antwort erhalten habe und
    unter den Bezugszeiten die neue Zeitspanne in der ich das "neue Arbeitslosengeld bekommen werde ebenfalls noch nicht vermerkt ist.


    LG
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Ja.
    In Summe bekommst du mehr Geld im Kurs.
     
  14. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hab heute im eAMS gesehen, dass bei mir unter dem Punkt "Behilfen und Kursteilnahmen"
    mittlerweiel folgendes vermerkt steht:

    Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (Deckung des Lebensunterhaltes)
    Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (Kursnebenkosten)

    Und das eben vom Datum weg wo der Kurs begonnen hat, bis zum Kursende. Jedoch sehe ich noch keine Info, wieviel EUR mir da bezahlt wird :-/ Wäre nützlich, wenn das offiziel auch noch irgendwo vermerkt stehen wird.
    Was werden wohl die Kursnebenkosten sein? Die Fahrtkosten?
     
  15. amanin

    amanin Gast

    War bei euch keine AMS Beraterin die diesen Kurs betreut? Normalerweise kommt eine Vertreterin uns nennt die Summen.
    Bekommst du deine Bescheide auch aufs aAMS Konto? Da sollten die Beträge stehen.
     
  16. austrianxparent

    VIP: :Silber

    naja, bei mir hat sich die beraterin aufgrund der vormerkzeit wegen der arbeitslosigkeit gewechselt.
    dann hab ich nur von meiner "alten" beraterin den nachnamen meiner neuen beraterin erfahren.

    diese hab ich bereits 2 mal über das eAMS-Konto mittels Nachricht versucht zu kontaktieren, aber noch keine antwort erhalten. da ich auch nicht weiß, in welchem Zimmer sie bei unserem AMS ist und welche Telefonnummer sie hat.
    Hab dies dem Helpcenter vom AMS gesagt, aber die haben mir diese kontaktdaten nicht gegeben und haben gemeint ich soll mich gedulden, da meine nachrichten noch bearbeitet werden.


    meine AMS betreuerin hat sich nicht die mühe gemacht, um vorbeizuschauen. haben nur vom BFI eine eigene betreuerin bekommen, die aber von solche dingen keine ahnung hat, wieviel wir da an geld etc. bekommen. sie ist nur für das kurstechnische verantwortlich das das BFI betrifft.

    jep, ich bekomme alle bescheide auf mein eAMS-Konto. aber bisher konnte, ich ausser dieser vorher geposteten neuigkeit noch nichts neues bezüglich den Summen erkennen. nur das mir diese eben genannten beihilfen bezahlt werden und für welchen zeitraum :-/
     
  17. austrianxparent

    VIP: :Silber

    aaa, sehr schön:

    jetzt ist es mittlerweile ebenfalls schon sichtbar, was ich an Geld während der Kurszeit bekommen werde.
    ist halt unter der bezugszeit nun so angeführt: Arbeitslosengeld - Schulung

    aber der tägliche geldbetrag ist gott sei dank wenigstens der selbe, als wie vor beginn der schulung. das freut mich sehr.
    Die Kursnebenkosten die angeführt sind, damit sind wahrscheinlich die fahrtkosten gemeint, die mir bezahlt werden.
    uns wurde gesagt, dass die fahrtkosten anhand der luftlinie berechnet werden und nicht anhand des weges per straßenkilometer.
    bei mir sinds 2,5 km weg bis zum kursort also in eine richtung. aber wir bekommen angeblich den betrag was man für eine monatskarte mit den öffis dafür zahlen muss.
     
  18. austrianxparent

    VIP: :Silber

    bei mir steht im eAMS nun vermerkt, dass ich als beihilfe zu den kursnebenkosten 1,33 EUR täglich bekomme.
    also das sollen ja die fahrtkosten wohl sein, weil ich in einer persönlichen message informiert wurde, dass dies 39,70 EUR sind als monatskarte für die öffis.

    jetzt hätte mich aber interessiert, ob die 1,33 EUR auch SA und SO bezahlt werden oder nur MO bis FR? da der Kurs ja nur montags bis freitags stattfindet.
    hmm.
     
  19. amanin

    amanin Gast

    Sollte jeden Tag bezahlt werden.
     

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