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Arbeitslosengeld nach Bildungskarenz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cat-Steve, 8 November 2009.

  1. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Hallo,

    meine Frage ist derzeit (noch) rein akademisch. Mich wuerde interessieren, ob jemand, der ein Jahr lang in Bildungskarenz war, dann zurueckkommt und innerhalb kurzer Zeit entlassen wird, wiederum Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, sprich: in welcher Form werden diese Karenzmonate beruecksichtigt, falls ueberhaupt?!

    Danke fuer eine klare Antwort!
     
  2. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Kennt sich niemand aus?
     
  3. phoolan

    phoolan Gast-Teilnehmer/in

    bildungskarenz würd ich bei der AK fragen.
    ich hatte früher kollegen die das ein halbes jahr gemacht hatten. wie das finanziert wird keine ahnung, und bez. arbeitslosen geld ob das mit in die bemessung hineinfallt, ich denke mal, aber weiß es nicht.
    glaube auch net das du kündigungsschutz hast, weil du bist ja in dem fall freiwillig gegangen, und is ja nicht so wie bei einer karenz bez. eines babies.

    frag bei der AK die können dir sicher auskunft geben.
     
  4. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Habe ich nach der Bildungskarenz Anspruch auf Arbeitslosengeld?
    Wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist und Arbeitslosigkeit vorliegt, haben Sie höchstwahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld, da die Zeiten, welche zur Anspruchsberechnung auf Weiterbildungsgeld herangezogen wurden, bei der Anspruchsberechnung auf Arbeitslosengeld nochmals berücksichtigt werden können.



    Fundort:http://www.ams.at/wien/sfa/14666_14680.html


    Weiterbildungsgeld ist AMSsache (außer Weiterbildungsgeld Plus, da kommt in Wien noch der WAFF dazu).
    Arbeiterkammer hat damit nichts zu tun.
     
  5. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub die ams-ansprüche kann man 3 jahre mitnehmen, ein jahr bildungskarenz dazwischen dürfte also kein problem sein.
     
  6. Cat-Steve

    Cat-Steve Gast

    Dankeschön, das beruhigt mich ;).

    Werde bei meinem Termin beim AMS (bezüglich Bildungskarenz) das Thema auch noch einmal ansprechen um sicher zu sein.

    Bezüglich Kündigungsschutz: während der Karenz ja, meines WIssens. Aber nachher nicht - genauso wie Du nach der Mutterschaft ja auch nur eine kurze Behaltefrist hast.
     

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