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arbeitslosengeld / 2. kind

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von putzal052010, 9 August 2011.

  1. putzal052010

    putzal052010 Gast-Teilnehmer/in

    bei mir schaut die situation wie folgt aus:

    - ich war von 01.01. - 01.04.2010 in einem aufrechten vollzeit-dienstverhältnis.
    - von 02.04. - 23.07.2010 war ich in mutterschutz.
    - seitdem bin ich bis 31.12.2010 in karenz (die ich bis zum 22.05.2012 verlängern könnte).
    - kbg bekomm ich bis zum 22.01.2012 (20 monate).

    wir basteln jetzt an nachwuchs und dass der kbg-bezug für kind 1 in den mutterschutz für kind 2 übergeht, geht sich bei (gott behüte) normalem schwangerschaftsverlauf ja nicht mehr aus.

    wenn ich bis ende des jahres schwanger bin und alles passt, würd ich natürlich gern bis zum nächsten mutterschutz wieder arbeiten gehen (maximal 20 stunden), aber wenn ich heuer noch schwanger werd, is es sicher auch schwieriger, einen job zu kriegen, wenn man nur ein paar monate da is, denk ich mir...

    wird beim arbeitslosengeld (es wird ja das einkommen von 2010 zur berechnung herangezogen) auch das wochengeld als grundlage miteinbezogen oder nur das einkommen aus dem dienstverhältnis? ich hab die beträge mal beim alg-rechner vom ams eingegeben, mit wochengeld wärens 470 pro monat, ohne nur 240 euro.

    oder soll ich - wenn es sich mit dem mutterschutz so ausgehen würde - die karenz von kind 1 bis zum 22.05.2011 verlängern? wie hoch wäre da dann der wochengeld-bezug?

    vielleicht kann mir ja wer weiterhelfen, wäre euch auf jeden fall dankbar :)
     
  2. Mamilein23

    Mamilein23 Gast-Teilnehmer/in

    Das kommt alles ganz auf deine Bemessungsgrundlage und deine Anwartschaft an! Etwas zu kompliziert um das hier durchzurechnen.
    Nur ein Tipp. auch wärend der Karenz kannst du dich Arbeitssuchend melden, aber nur wenn du Betreuung für dein Kind hast, dann bekommst du zwar kein Geld wirst aber bei der Arbeitssuche unterstützt, da könntest du dir das auch berechnen lassen!

    Oder... du gehst in die Infozone fragst dort nach und lässt dir ev. gleich einen Termin geben!
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich stell mir nur die Frage warum du nicht zum Dienstgeber deines karenzierten DV zurückkehren willst, da er dich nach Ende der Karenz ja ohnehin wieder nehmen muss und stattdessen mit einer neuen Arbeit bzw. AMS spekulierst?

    LG Mats
     
  4. putzal052010

    putzal052010 Gast-Teilnehmer/in

    er muss mich zwar zurücknehmen, aber ich hab keinen anspruch auf elternteilzeit, da ich in einer kleinen ra-kanzlei mit nicht mal 10 mitarbeitern beschäftigt bin und ich war auch nur 1 jahr dort... er hat damals gemeint, entweder wieder vollzeit zurück oder gar net bzw. 2 monate (sprich nur das eine monat, das er mich zurücknehmen "muss" und das eine monat in der kündigungsfrist).
    ich bin ja auch schon "ersetzt" worden, was eh verständlich ist - aber es besteht eben trotzdem kein bedarf, dass ich für 20 stunden zurückkommen könnte...
     

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