1. Reden wir miteinander ...

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arbeitslose und selbständig machen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sopellas, 27 März 2007.

  1. sopellas

    sopellas Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich weiß, das thema war schon mal, aber ich schaffe es nicht, das zu finden.

    meine situation: ich möchte kündigen (20h, teilzeit) und mich selbständig machen. selbständig wäre ich als kleinunternehmerin tätig, vorwiegend am nachmittag. allerdings mit büro, werbung allem tamtam (also gut "sichtbar", auch für's AMS).

    kann ich da arbeitslose beantragen? das AMS sagt "naja" (bei der hotline) und will mich in das gründerprogramm stecken. das interessiert mich nicht. mein business ist de facto schon im laufen.

    ich muss halt dem arbeitsmarkt teilzeit zur verfügung stehen, was ich theoretisch ja auch würde.

    hm??? ist wer in einer ähnlichen situation (gewesen)?

    danke schon im voraus für tipps und erfahrungsberichte.

    lg

    sop
     
  2. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    warum in aller Welt??? zum UGP haben nicht viele Zutritt, zumal das AMS sich damit selber kaum auskennt...

    mach dein Geschäft wie gehabt, schreib dich ins UGP ein, du erhältst einen vergünstigten Gewerbeschein, Unterschützung in Form von Gratis-Kursen und eine ermäßigte SVA

    interessierts dich jetzt???
     
  3. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Geil!
    Echt, Gratiskurse auch? Was denn für welche? Ich geh für mein Leben gern ins WIFI.
     
  4. ohrwaschlkaktus

    ohrwaschlkaktus Gast-Teilnehmer/in

    Gründungsbeihilfe AMS

    Nimm dieses Angebot unbedingt an!!!
    ich hab mich auch vor 5 Jahren nach 3 Mon. vergeblicher arbeitssuche selbständig gemacht.
    Das UGP sah damals so aus: eine 3-monatige Unterstützung in Höhe der Arbeitslosen + ca. 4,50€/Tag (entspricht der Mindestvers. bei der gewerblichen Vers.).
    Ich war da nur 2x dort, das erste Mal einen Zettel "Vorabklärung der Realisierbarkeit" ausfüllen und den Antrag stellen und das wars dann, dh. wenn du ungefähr einen Plan hast, in punkto Startkapital, Stundensatz, ev. schon 1-2 Kunden oder Aufträge hast, lassen die dich sofort in Ruhe.
    Man glaubt es gar nicht, wie freundlich die zu einem auf einmal sind, wennst nicht mehr die Statistik belastest!!!


    Also dann viel Glück!!!
     
  5. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Wobei man sich aber auch nicht dafür fürchten muss, nicht in Ruhe gelassen zu werden. Es übernimmt ja keiner die Vormundschaft, die helfen dir nur und kennen sich aus, vor allem, wo es Geld gibt. Die zwingen dich fast, Zuschüsse und Förderungen zu beantragen. Ein bisschen vom frühkindlichen "Selbamachen!" schadet beim Unternehmertum sicher nicht, aber übertreiben bauch mas nicht.
     
  6. Lily

    Lily Gast-Teilnehmer/in


    Den Gewerbeschein bekommt man als Neugründer/Jungunternehmer doch auch ohne dem AMS kostenlos laut NEUFÖG –*Neugründungsförderung, siehe http://www.gruenderservice.at/ unter Betriebsgründung -> Förderungen. Ebenso die ermäßigten Beiträge für Gründer bei der SVA. Das hat nichts mit dem AMS zu tun. Sie schreiben's sich halt nur gern auf die Fahne, um positiv zu wirken ;)

    Für diese Förderungen braucht man nicht am UGP teilnehmen oder die furchtbar wichtigen Gratis-Kurse besuchen. Sopellas schreibt ja, sie interessiert sich nicht dafür und das Geschäft ist bereits am laufen.

    Arbeitslos melden kannst Dich aber mit Gewerbeschein meines Wissens nicht, Du bist ja dann Unternehmer. Sollte das Geschäft aber nicht mehr laufen, gibt es die Möglichkeit, das Gewerbe zurückzulegen und dann müsste auch die Meldung am AMS wieder möglich sein. (Bitte aber bei einer kompetenten Stelle nachfragen!)


    Viel Erfolg!
     
  7. Naja melden wirst dich schon können, aber kriegen wirst halt nix. Woher denn, du hast ja auch keine Arbeitslosenbeiträge bezahlt in der Selbstständigkeit? :confused:
     
  8. dayanne

    dayanne Gast

    sie möchte ihr derzeitigen job kündigen und sich selbständig machen.
    was mir nicht klar ist, bekommt man arbeitslose, wenn man selber gekündigt hat?
     
  9. sopellas

    sopellas Gast-Teilnehmer/in

    hallihallo,

    und danke für die vielen antworten!

    also anspruch auf AL hätte ich schon, finde ich. ich hab ja auch die beiträge eingezahlt während meiner - noch immer andauernden - angestelltentätigkeit.

    gewerbeschein ist bei mir kein thema, da ich keinen brauche. als kleinunternehmerin werde ich vorerst auch kaum SV zahlen. und kurse mag ich derzeit gar keine machen ;)

    ich glaub auch nicht, dass ich noch ins UGP rein kann, weil ich eröffne mein geschäft schon im april... nur werd ich da halt noch die nächsten monate verluste schreiben. deswegen wäre eine AL halt eine tolle geschichte gewesen.

    naja. ich werd mir noch mal dieses UGP anschauen...

    danke auf alle fälle und eine gute nacht!

    lg
    sop
     
  10. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Ich glaub, wenn du als Kleinunternehmerin unter der Geringfügigkeitsgrenze Gewinne machst, bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber du musst natürlich vermittelbar und arbeitswillig sein.
     
  11. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    des is wo anders ;)
     
  12. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    zum ersten Teil: allerdings, zum zweiten: kann fraglich sein

    also warum nicht ein halbes Jahr AMS-Geld beziehen (so es zusteht) und sich auf einer etwas sichereren Basis dem Geschäft widmen?

    (ich war ab Sommer 2001 selbstständig erwerbstätig, Gewerbe angemeldet hab ich im Oktober 2001 und AMS-Bezug hatte ich bis Dezember und da stand ich schon auf beruflich sicheren Beinen, Kurse punkto Kundengespräche, Buchhaltung, Werbung schaden auch nicht im geringsten, also warum nicht?)
     
  13. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Wurscht, dort gibt's sicher auch leiwande Kaffeeautomaten.
    Ich würde gern noch einen "Wie-reiß-ich-mich-zsamm-wenn-ein-Kunde-blöd-daherredet"-Kurs und einen "Wie-verhexe-ich-das-Geld-der Passanten-so-dass-es-unbedingt-zu-mir-rein-will"-Kurs besuchen.
     
  14. Lily

    Lily Gast-Teilnehmer/in

    Ja, wenn es zusteht eine verständliche Motivation. Vor allem wenn man keine finanziellen Rücklagen für die ersten Monate/das erste Jahr hat, eine vernünftige Entscheidung.

    Was ich gehört hab, sind die Kurse übers UGP wirklich top! Interessant und hilfreich.

    Es gibt aber trotzdem Menschen, die solche Kurse nicht besuchen wollen. Aus verschiedenen Gründen wie zb völliges Desinteresse, Geschäfte laufen auch ohne Kurse bzw. man weiss alles was für "sein" Geschäft nötig ist oder man kennst sich selbst aus mit Buchhaltung, Kundenverhandlungen, Werbung etc. Oder man hat einfach keine Lust auch nur 1 Tag länger als nötig, mit dem AMS zu tun zu haben ;)


    lg
     
  15. Ich bin Beraterin des UGP (Durchgeführt wird das Programm von einer privaten Unternehmensberatung).

    Und es ist schon interessant für mich zu lesen, wie die stille Post läuft. Und wie falsch da manche Sachen dargestellt werden :rolleyes:

    Wenn man nicht ins UGP will, dann bitte sich keinen Zwang anzutun. Es gibt genug Leute die sich über die Teilnahme freuen ;) Und unsere Workshops, die wir anbieten sind keine Zwangsverpflichtung, sondern eine Angebot an die Teilnehmer. Sie sind qualitativ sehr hochwertig, also haben wir auch genug Anmeldungen und sind nicht auf "Verpflichtung" angewiesen. Tatsache ist, dass es lt. Erhebung des Insituts für Bildung und Forschung die Chancen der Nachhaltigkeit des Unternehmens durch die Teilnahme am UGP stark steigen, weil wir dort den Jungunternehmern die Sachen beibringen und Erklären, auf die es wirklich ankommt. Nach 5 Jahren sind 50-60% der Unterhenmen noch am Markt. Bei jenen, die das UGP gemacht haben sind es knapp 75%.

    Nun zu deiner Frage:
    Wenn du Unternehmerin bist hast du keinen Anspruch auf ALG. Vorausgesetzt das Geschäft läuft auch, und du hast einen Gewinn. Die Zuverdienstgrenze für die Berechnung des ALG ist die Geringfügigkeitsgrenze (heuer 341,- / Monat). Wenn du einen Gewerbeschein hast, ist diese Grenze noch niedriger, leider weiß ich nicht, wie hoch, weil ich nicht fürs AMS arbeite. Kenne mich also mit den AMS-Geldern nur mäßig aus.
     
  16. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    das Gute daran ist, man hat es eben nicht mit dem AMS zu tun, sondern mit einem Unternehmen und Kursleitern, die sich wirklich auskennen und die qualitativ hochwertiges Wissen vermitteln, auf einen und seine Geschäftsidee eingehen und jede Menge Unterstützung bieten
     
  17. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    kennen wir uns? :cool:
     
  18. hihihi :D
    Wer bist´n du? Oute dich!
    (bin bis Sonntag auf Urlaub, also nicht wundern, dass ich nicht antworte ;) )
     
  19. Bealee

    Bealee Gast-Teilnehmer/in

    war ein Spaßerl, ich war 2001 im Programm, im Süden Wiens :cool:

    schönen Urlaub!
     
  20. Habe mir schon den Kopf zerbrochen, wer von den Kolleginnen 3 Kinder hat :boes: und mir ist niemand eingafallen.....:D
    Da hats mich noch nicht gegeben (2002 eingestiegen)
     

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