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arbeitslose und geringfügigkeit - erst nach 1 monat?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Cathi, 2 Februar 2009.

  1. Cathi

    Cathi Gast-Teilnehmer/in

    bah is das alles kompliziert... kann mir wer helfen?

    ich hatte zwei Dienstverträge (DV) bei der gleichen firma:
    -> war mit 10 stunden bei der KEG fix angemeldet und
    -> hatte zusätzlich noch 10 stunden aus der OEG im freien DV (der läuft grade aus, deswegen beides nebeneinander).
    chef hat uns nach absprache mit uns vorübergehend aus der KEG abgemeldet. jetzt bin ich AL und hab morgen meinen ams termin.

    nun meine frage:
    geplant war, das ich den freien DV noch fertig arbeite (das projekt läuft noch bis längstens mitte märz) und somit geringfügig zur arbeitslose aus dem freine DV dazu verdiene - jetzt les ich, das man beim gleichen Dienstgeber aber erst nach 1 monat ein geringfügiges DV haben darf - aber wir sind doch bei der KEG abgemeldet worden und nicht bei der OEG - darf ich also bei der OEG noch was verdienen ohne das es mir abgezogen wird? :confused: oder gehts nur um den gleichen Dienstgeber und ned um die "firmen-form"?

    will irgendwie vorbereitet sein weil de beim AMS sicher die hände über den kopf schlagen und nur überfordert sagen: "na da geht nix..." und dann steh i blöd da... :(
     

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