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Arbeitslos dann Karenz - habe ich danach auch Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Meli89, 4 Januar 2012.

  1. Meli89

    Meli89 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo miteinander,

    hab mal eine Frage, Anfang 2010 habe ich erfahren dass ich schwanger bin, kurz zuvor habe
    ich bei meiner Firma gekündigt und hatte aber noch nichts anderes - wurde von meinen Chefs extrem fertig gemacht, darum bin ich gegangen! Also war ich arbeitslos - AMS hat mich wegen der Schwangerschaft auch gar nicht mehr vermittelt...jetzt läuft meine Karenz Ende Juni aus und schön langsam muss ich mir mal überlegen wie es weitergeht! Da ich in ein paar Monaten gerne ein zweites Kind möchte
    würde es mich interessieren ob ich überhaupt Anspruch auf auf Arbeitslosengeld habe wenn ich ja vor
    der Karenz schon arbeitslos war!?
    Weiß das zufällig jemand?

    Danke!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das ALG ist doch soweit ich weiss zeitlich befristet und ich gehe aufgrund deiner Angaben davon aus dass ein Großteil dieses Zeitraums bis zum Mutterschutz bereits verbraucht wurde.
    Demzufolge hättest du nach Ende deines KBG-Bezugs (in Karenz kannst du mangels Dienstverhältnis ja gar nicht sein!) womöglich noch Anspruch auf ALG aber lediglich bis die gesamte Bezugsdauer erreicht ist.
    Dem Arbeitsmarkt musst du aber auch zur Verfügung stehen für mind. 16h/Woche und für diese Stunden eine Kinderbetreuung nachweisen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. -Blume-

    -Blume- Gast-Teilnehmer/in

    Das versteh ich jetzt nicht, was ist man dann?

    Ich habe vor kurzem einen Mutterschaftsaustritt gemacht und bleibe solange zuhause bis KBG endet.
    Dann hab ich entweder einen neuen Job oder ich muss mich arbeitlos melden.

    Wenn mich wer fragt was ich mache, sage ich, dass ich in Karenz bin, was sollte ich sonst sagen?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    @ -Blume-:

    Von mir aus kannst du sagen was du willst, aber...

    die Karenz ist die Freistellung von deinem Arbeitsplatz bis zum 24.Lebensmonat deines Kindes - darauf hast du gesetzlichen Anspruch und das geht nur wenn du ein DV hast.

    Der KBG-Bezug wiederum ist die andere Sache unabhängig davon ob du ein karenziertes DV hast oder nicht und hier gibt es eben die verschiedenen Varianten die bis zum 36. Lebensmonat des Kindes (bei 30+6 und Bezug beider Elternteile) gehen können.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. -Blume-

    -Blume- Gast-Teilnehmer/in

    Das weis ich alles ;)

    Gut dann bin ich halt nicht in Karenz sondern beziehe KBG :)
     

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