1. Reden wir miteinander ...

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Arbeitsbeginn vor Ende des KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Naluma, 3 Oktober 2011.

  1. Naluma

    Naluma Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    mein Mann möchte doch früher, als geplant, wieder zu arbeiten beginnen. Wie ist das jetzt mit dem KBG, wir hätten es bis März bekommen (Variante 20+4), wo müssen wir den vorzeitigen Arbeitsbeginn und somit Ende des KBG melden?

    lg,
    Naluma
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    KBG-Bezug und Arbeiten schliessen sich nicht grundsätzlich aus und sofern er innerhalb der Zuverdienstgrenze liegt kann er Lohn und KBG gleichzeitig beziehen.
    Das wäre durchzurechnen!

    Der vorzeitige Arbeitsbeginn ist in erster Linie mal mit dem Arbeitgeber abzuklären, die Meldung über den Verzicht des KBG geht an seine zuständige Krankenkasse.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Naluma

    Naluma Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für die Antwort.
    Sorry für die blöde Frage, aber wie kann ich es denn berechnen, ob er trotz Arbeit noch KBG bekommen könnte, also ob die Zuverdienstgrenze überschritten wird?
    Beim AG hat er sich schon gemeldet, beginnt wahrscheinlich gleich wieder mit November.
    lg,
    Naluma
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Berechnung erfolgt indem du sein Einkommen während des aufrechten KBG-Bezugs nimmst und auf 12 Monate hochrechnest.

    LStBMG / Anzahl der Monate indem er Lohn und KBG hat x 12
    von diesem Ergebnis ziehst du die Werbungskosten (zumindest Werbungskostenpauschale 132 Euro) ab und dann x 1,3 (zur Berücksichtigung der Sonderzahlungen)

    Dieses Ergebnis darf 16200 Euro nicht übersteigen bzw. wenn es darüber liegt musst dein Mann den darüberliegenden Teil zurückzahlen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Darf ich mich da gleich mal anhängen mit einer Frage - wie wird denn das "Jahr" berechnet? Immer von 01.01. - 31.12.? Weil ich gerade das Problem selber hätte und bis Anfang März KBG bekommen würde - ist nächstes Jahr dann auch genauso zu rechnen?

    :wave:
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Als Berechnungszeitraum gilt immer das Kalenderjahr allerdings musst du aufpassen, da das Einkommen für den Zuverdienst nur von jenem Zeitraum zu nehmen ist indem du KBG beziehst, das heisst z.B.:

    a) KBG-Bezug von 1.1. bis 31.12. und Einkommen von 1.8. bis 31.12.
    Die LStBMG der Einkommens Aug-Dez. wird mit 1,3 multiplizeirt und darf auf das ganze Jahr hochgerechnet 16200 Euro nicht übersteigen, wodurch in den wenigen Monaten ein Verdienst von ca. 2500 Euro LStBMG monatlich möglich wäre.

    b) KBG-Bezug von 1.1. bis 1.5. und Einkommen von 1.1. bis 31.12.
    Es wird "nur" das Einkommen von Jänner bis Mai zur Berechnung herangezogen und auf ein Kalenderjahr hochgerechnet, also Summe Jan-Mai / 5 x 12, dieser Wert x 1,3 darf die 16200 Euro nicht übersteigen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. kiwi-crush

    VIP: :Silber

    Alles klar, vielen lieben Dank für diese Informationen! :)
     
  8. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Internetrechner verwenden:

    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    Beim Arbeitgeber Lohnsteuerbemessungsgrundlage erfragen bzw. am alten Lohnzettel nachsehen (wenn der Lohn gleich sein wird - Puffer einbauen für evtl. höheren Lohn).

    LG
    S.
     

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