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Arbeitnehmveranlagung und Nebeneinkünfte

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von 620bianca, 9 Februar 2009.

  1. 620bianca

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Ich hätte noch eine Frage zur Arbeitnehmerveranlagung und hoffe, dass mit die diversen Tupper-, Kerzen-, etc. Beraterinnen weiterhelfen können.

    Ich gehe 38,5 Stunden arbeiten und mache nebenbei ein wenig Partyl*te. Habe aber mehr als die steuerfreien 700 Euro letztes Jahr damit verdient.
    Muss ich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung 2 Arbeitsstellen angeben oder eine Einkommensteuererklärung machen? Kennt ihr euch da aus? Ich hab erst letztes Jahr angefangen und weiß da noch nicht bescheid.

    Bitte um Hilfe!

    LG
    Bianca
     
  2. Q

    Q Gast

    Frage 1: mit "verdient" - meinst du den Umsatz oder den Gewinn (also abzüglich der Einkaufskosten)?

    Grundsätzlich ist der Handel mit solchen Zeug gewerbliche Tätigkeit, also E/A-Rechnung, Steuernummer, ESt-Erklärung

    Aufpassen bei der Sozialversicherungspflicht, dass du unter der Kleinstunternehmerregelung bleibst. Detto bei der Umsatzssteuer.
     
  3. 620bianca

    VIP: :Silber

    Danke schon mal für die Infos.

    Den Gewinn muss ich mir jetzt mal ausrechnen.
    Der Umsatz war so ca. 1.000,-
    Den reinen Gewinn muss ich erst ausrechen (also Abzug der Fahrtkosten, Aufwendungen für Kataloge und Ware etc.).

    Irgendwie ist das zurzeit alles ein bissl kompliziert für mich und ich hab Angst vor Nachzahlung etc. Aber andererseits hatte ich sonst immer ein Guthaben bei der Arbeitnehmerveranlagung, dann wird ja jetzt hoffentlich keine Nachzahlung durch die paar Euro Mehreinkünfte sein.

    Jetzt muss ich dann auch noch um eine Steuernummer ansuchen. :rolleyes:
    So viel blöde Arbeit.
     

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