1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonja2101, 28 Februar 2011.

  1. Sonja2101

    Sonja2101 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    hätte auch mal eine Frage zur ANV.
    Bin in Karenz und hab letztes Jahr geringfügig was dazuverdient.
    Wie sieht das jetzt aus, kann ich da trotzdem irgendwas geltend machen oder soll am besten mein Mann alle Ausgaben (Kredit, Versicherungen,... ) reinnehmen?

    Danke im Voraus.

    lg Sonja
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du nur das Einkommen aus dem geringf. DV hast und keinen Wochengeldbezug im Kalenderjahr, dann bleibst mit deinem Einkommen unter 6000,--.
    Diesfalls kann dein Mann den AVAB beantragen, zudem verdoppelt sich der Deckelungsbetrag der Sonderausgaben, also auf alle Fälle in seiner ANV geltend machen.

    Dir bringt das Geltendmachen von Absetzposten ohnehin nichts, nachdem du keine Lohnsteuer bezahlt hast. Negativsteuer wird mangels geleisteter SV-Beiträge auch keine ausbezahlt werden.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Sonja2101

    Sonja2101 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die info.
    wochengeld hab ich eigentlich schon 7 wochen oder so bekommen,beim betrag steht aber witzigerweise 0!?ist das dann eigentlich ein fehler von de kk?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Im finanzonline steht der Betrag von 0,00 beim Wochengeld, da es ja steuerfrei ausbezahlt wurde und somit nicht relevant für die Lohnsteuerberechnung ist.
    Nur für die Zuverdienstgrenze beim AVAB ist die Wochengeldhöhe von Relevanz und hiefür braucht das FA auch die Meldung.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Sonja2101

    Sonja2101 Gast-Teilnehmer/in

    ah, super, danke dir für die info:wave:
     

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