1. Reden wir miteinander ...

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Arbeitnehmerveranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Michi444, 11 April 2008.

  1. Michi444

    Michi444 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Kann man einen Bankkredit abschreiben (haben uns letztes Jahr ein Reihenhaus gekauft - Rohbau - selber fertig gemacht)?
    Wer kann ihn abschreiben - läuft auf uns beide - er zahlt zurück.

    Was kann man sonst noch vom Haus abschreiben ?

    Lg Michi
     
  2. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Aufwendung für die Neuerrichtung von Wohnraum sind im Rahmen der Sonderausgaben abzugsfähig - also Zinsen und Rückzahlung uns sonstige Kosten (von Rohbau auf bewohnbar).

    Wobei es die/der abschreiben kann, der es trägt, egal, auf wen der Kredit läuft. Obergrenze ist 2.920,00 pro Person, bei Alleinverdienern 5.840,00.

    Wenn Ihr beide verdient, könnt ihr, nachdem ihr es gemeinsam tragt, je 2.920,00, wovon (gemeinsame Obergrenze mit Lebens- & Pensionsversicherungen) 1/4 also 730,00 steuerlich wirksam wird, abschreiben.

    lg
    Dimple
     
  3. sumo

    sumo Gast-Teilnehmer/in

    Einen Rohbau fertigstellen ist meines Wissens nach keine Wohnraumschaffung - ist steuerlich wie der Kauf eines "fertigen" Hauses.

    lg sumo
     
  4. goldenflat

    goldenflat Gast-Teilnehmer/in

    ... freilich kannst du, dimple hats völlig korrekt beschrieben ... :wave:

    und ja auch in eurem fall ist es "wohnraumschaffung"!

    lg
    r.
     
  5. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in


    Lt. Rz 510 der LStRL sind die Fertigstellungskosten sehr wohl Wohnraumschaffung, damit sind eh schon 2x 2920,00 auf ein Jahrzeht gedeckt. Weiters sind übernommene Kredite (zB. Wohnbauförderungsdarlehen) auch abzugsfähig.

    lg
    Dimple, ausserdem: Kräht bei einem maximalen Steuereffekt von 365 € eh kein Hahn danach
     

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