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Arbeitnehmerveranlagung und Karenz?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Catsine, 6 Juli 2010.

  1. Catsine

    Catsine Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Macht es Sinn, eine Arbeitnehmerveranlagung während der Karenzzeit zu machen? Sonderausgaben wie Versicherungen, Kreditrückzahlung besteht, jedoch keinerlei Einkommen.

    Oder soll ich meine Sonderausgaben beim Mann geltend machen?

    Danke, lg
     
  2. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du keine Steuern zahlst, kannst du auch nichts zurückbekommen ;)

    Solltest du 2009 NUR Kinderbetreuungsgeld erhalten haben -> alles bei deinem Mann rein und er kann (sofern ich mich nicht täusche) auch den Alleinverdiener reingeben.
     
  3. Antschi

    Antschi Gast

    Wenn Du keine Steuern zahlst wirst auch nichts zurückbekommen. Daher das, was geht beim Mann absetzen.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern du kein Einkommen hast unbedingt all deine Sonderausgaben sowie etwaige aussergewöhnlichen Belastungen in der ANV deines GG geltend machen, zudem nicht auf den Alleinverdienerabsetzbetrag vergessen!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Catsine

    Catsine Gast-Teilnehmer/in

    Danke!!!!

    Dann mach ich das mal so! Klingt ja eh logisch, ist aber ein komisches Gefühl, mal keinen Lohnsteuerausgleich zu machen...
     
  6. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Bitte aufpassen beim Alleinverdiener....wir müssen knapp 500 Euro zurückbezahlen...
     

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