1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Arbeitnehmerveranlagung Sonderausgaben

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Katerina, 2 Februar 2009.

  1. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Hab jetzt von der Genossenschaft einen Brief erhalten dass ich den Betrag den ich zur Neuanschaffung der Wohnung gezahlt habe, also den Genossenschaftsanteil nun steurlich absetzen kann.
    Heisst das jetzt dass ich diese Summe unter Sonderausgaben eingeben kann?
    Hab das jetzt online gemacht (nur vorberechnet) aber es ergibt keinen Unterschied der Gutschrift wenn ich es eintrage oder nicht. Also trage ich es unter Sonderausgaben ein kommt der gleiche Betrag an Gutschrift raus, als wenn ich es nicht eintrage.

    Ausserdem habe ich jetzt noch gelesen dass wenn ich es eben absetzte dass ich da 8 Jahre gebunden bin...was auch immer das heissen mag?

    Kann mir wer sagen ob das online nicht mirgerechnet wird sondern erst wenn die das bearbeiten?
    Und wie ist das jetzt genau mit den 8 Jahren? Ich nehme an, dass wenn ich die Wohnun vor 8 Jahren künidge verlangt das FA den Betrat retour, kann das sein?
    Und zahlt sich das überhaupt aus den Genossenschaftsanteil abzusetzen?
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    JA, du kannst diese Kosten unter "Aufwendungen für Schaffung oder Sanierung von Wohnraum" eintragen.

    Mit den 8 Jahren gebunden sein, kann sein dass du da etwas verwechselst!

    Ich nehme mal an, dass es sich bei dem Betrag von der Genossenschaft um 8jährig gebundene Beträge an Bauträger (Baukostenzuschüsse für die Errichtung einer Mietwohnung z.B. an Genossenschaften und Gemeinden) handelt und nicht dass DU 8 Jahre an irgendwas gebunden bist.

    Warum sich diese Sonderausgaben bei deiner ANV-Vorberechnung nicht bemerkbar machen, kann mehrere Gründe haben:

    1. Dein Einkommen ist unter der steuerpflichtigen Grenze von EUR 10.000,-- weshalb sich Sonderausgaben nicht Steuersenkend auswirken können.

    2. Der Sonderausgabentopf ist bereits durch andere Beträge bis zum Höchstbetrag ausgeschöpft.

    3. Dein Einkommen liegt über EUR 50.900,-- und deshalb sind Sonderausgaben kannst du keine Sonderausgaben mehr geltend machen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden