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Arbeitnehmerveranlagung: Sonderausgaben --> Wohnraumschaffung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 11 März 2011.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo !

    Folgende Frage:
    Ich wohne in Oberösterreich in einer Wohnung der GWG von Steyr und die Wohnung läuft auf meinen Namen und auf den Namen meines Ehemanns.
    Wir haben wieder für das Kalenderjahr 2010 eine Art Finanzamtsbestätigung für die Schaffung des Wohnhauses bekommen. Weil halt Darlehen etc. verwendet wurden für die Schaffung.

    Was mich nun interessiert ist, ob sowohl mein Ehemann als auch ich gemeinsam diese Bestätigung für die Schaffung des Wohnraumes bei unseren einzelnen Arbeitnehmerveranlagungen beim Finanzamt einbringen können oder nicht?
    Oder darf das nur einer von uns beiden Einreichen und beim anderen gilt dies nicht mehr?

    lg
     
  2. Ottawa

    Ottawa Gast-Teilnehmer/in

    Den größeren Betrag soll man beim Besserverdienenden angeben, den Restbetrag der die Höchstgrenze aller 'Topf'-Sonderausgaben überschreitet, soll der Partner in der ANV angeben.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    naja, bei uns steht in nichts mit größeren betrag oder sowas.

    bei uns steht nur ein nettobetrag von 1122,24 EUR ; UST-betrag: 112,36 EUR ; Brutto betrag für die wohnung: 1234,50 EUR ; monatlich: 102,88 EUR

    die GWG hat mir gesagt, ich soll den brutto betrag bei der arbeitnehmerveranlagung angeben.

    wir beiden haben keine weitere sonderausgaben anzuführen.
    darum denke ich das wir beiden diesee 1234,50 EUR anführen können und sollen, denke ich oder?
    woher soll ich ansonsten unterscheiden was der größere betrag und was der restbetrag ist? so eine auflistung gibt es bei unserer bestätigung nicht.
     
  4. Ottawa

    Ottawa Gast-Teilnehmer/in

    Ihr könnt den Betrag natürlich nicht zweimal absetzen!

    Wenn Ihr nicht mehr absetzen könnt (keine Personen-Versicherungen, Gewerkschaftbeiträge etc.?), dann gibt derjenige den Betrag an, der den höheren Grenzsteuersatz hat (am meisten verdient).
     
  5. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hmm, in ordnung.

    naja, muss den betrag derjenige "unbedingt" absetzen, der mehr verdient?
    weil beispielsweise für das jahr 2008 hat meine ehemann bereits seine arbeitnehmerveranlagung ohne den betrag abzusetzen abgegeben. ich hab für 2008 meine veranlagung noch nicht abgegeben.
    deshalb darf ich bzw. kann ich den wohnraumschaffungsbetrag absetzen. stimmts?

    für 2010 habe ich jetzt unbewusst beantragt den betrag bei mir abzusetzen. aber mein ehemann verdient besser.
    sollte aber dennoch kein problem sein oder? nur darf er den betrag vermutlich nicht mehr absetzen, oder?
     
  6. Ottawa

    Ottawa Gast-Teilnehmer/in

    Für 2008 bleibt Euch also nichts anders übrig.

    In Zukunft sollte der Besserverdienende möglichst viel abschreiben.

    Wenn man z.B. €2000 Sonderausgaben anzusetzen hat werden 25% angewendet, also €500 von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

    Wenn Dein Mann einen Einkommenssteuer-Grenzsteuersatz von 43% hat (recht häufig), bekommt er für diese €500 vom Finanzamt netto €215 zurück.

    Wenn Du wg. geringeren Verdienst einen Grenzsteuersatz von nur(sic!) 36,5% hast, würdest Du vom Finanzamt nur €182,50 bekommen.

    In diesem Fall lukriert Ihr €32,50 mehr, wenn Dein Mann diese €2000 abschreibt. Klingt vielleicht nicht nach viel, aber wenn Ihr das 10 Jahre so macht sind das auch €325,00! :D

    Übrigens: Werbungskosten (z.B. PC, Handy, etc.) kann man nicht bei einem beliebigen Partner abschreiben.
     
  7. austrianxparent

    VIP: :Silber

    also im prinzip hat das finanzamt nichts dagegen, wenn ich im beispielsweise die schaffungen für den wohnraum absetzen würde und nicht mein mann, obwohl ich der "schlechter-verdiener" bin.
    theoretisch ist es eigentlich egal, wer den betrag absetzt stimmts?

    nur nachdem was ich von deiner erklärung verstanden habe, ist es profitabler und besser für die familie, wenn der besserverdiener, den betrag absetzt, stimmts?


    PS: andere frage, kann man eigentlich einen privaten kredit, denn man sich bei einer bank geholt halt, z.b von 2000 euro, auch bei der arbeitnehmerveranlagung absetzen bzw. hineinschreiben?
    der kredit hat keinen bestimmten zweck. also ist einfach dazu da, dass wir derzeit etwas mehr geld in der hand haben.
     
  8. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    PS: andere frage, kann man eigentlich einen privaten kredit, denn man sich bei einer bank geholt halt, z.b von 2000 euro, auch bei der arbeitnehmerveranlagung absetzen bzw. hineinschreiben?
    der kredit hat keinen bestimmten zweck. also ist einfach dazu da, dass wir derzeit etwas mehr geld in der hand haben.


    Nein, natürlich nicht! Dann wären ja alle blöd, die keine Schulden haben... Da würd ich auch jedes Jahr einen Kleinkredit aufnehmen, um mir die Lohnsteuer zurück zu holen...

    Achja, und dem Finanzamt ist egal, wer von euch die Topfsonderausgaben absetzt, solang ihr das nicht doppelt tut...

    LG
    Anyanca
     

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