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Arbeitnehmerveranlagung - pendlerpauschale

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von xmartinax, 17 Februar 2012.

  1. xmartinax

    xmartinax Gast-Teilnehmer/in

    viell. kann mir jemand helfen:

    ich arbeite mom. in elternteilzeit und weiss jetzt nicht ob ich die pendlerpauschale angeben darf oder nicht. ich komme nicht jedes monat auf die elf tage, da ich auch mal in zeitausgleich bin und zu der zeit ja nicht fahre.

    danke schon mal, glg martina :confused:
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du gehst von der Anzahl der Normalarbeitstage aus - Urlaub, Krankenstand, Zeitausgleich, Feiertage sind nicht zu berücksichtigen.
    Bei einer 3-Tage-Woche gehen sich die 11 Tage locker aus.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. xmartinax

    xmartinax Gast-Teilnehmer/in

    danke für die schnelle antwort,

    bei mir ist das irgendwie kompliziert also für mich. ich hab sehr flexible arbeitszeiten, dh. ich arbeite im winter mehr dafür bin ich im sommer mehr zu hause. arbeite als kassierin bei einer liftgesellschaft. bin auf 18h angemeldet, sind ca. 2,5 tage die ich arbeiten muss, damit ich die stunden zusammen habe.

    danke
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wieviele Tage hast du denn im Dienstvertrag stehen bzw. wenn es einen solchen nicht gibt steht es soweit ich weiss auch auf der GKK-Anmeldung drauf. ( z.B. 18 Std. an 3 Tagen pro Woche - bin mir aber nicht sicher ob es drauf stehen muss oder kann)

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. xmartinax

    xmartinax Gast-Teilnehmer/in

    danke nochmals,
    also ich weiss, dass ich jetzt im winter (denke auch im sommer - werde am mo nachfragen) auf 3 arbeitstage gemeldet bin. wenn mir jetzt am mo gesagt wird, dass ich ganzes jahr auf 3 AT gemeldet bin, dann kann ich die große pendlerpauschale angeben (sind 3km zur arbeitsstelle). bin ich da richtig??

    lg martina
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das große PP kannst du beantragen wenn für den überwiegenden Teil der Strecke zur bzw. von der Arbeit KEIN öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist bzw. die Benützung desselben nicht zumutbar ist (mehr als 1,5 Std. für einfache Wegstrecke inkl. Wartezeiten).

    Liebe Grüße
    Mats
     

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