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Arbeitnehmerveranlagung + Lebensversicherung bzw. Pensionsvorsorge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schlimmertiger, 15 Februar 2007.

  1. schlimmertiger

    schlimmertiger Gast-Teilnehmer/in

    Mir hat mal jemand erzählt, daß ma diese nicht in die Arbeitnehmerveranlagung nehmen soll, wenn ma sichs dann irgendwann mal auszahlen lassen will ...... is des a Gschichtl, daß ma dann die Steuer retour zahlen muß?

    Ich hab zB eine Lebensversicherung/Pensionsvorsorge, wo monatlich was eingezahlt wird und ich mir entweder in gewissen Jahresabständen eine grössere Summe auszahlen lassen kann od. dann mal im hohen Alter monatlich eine Zusatzpension bekomm ...... kann ich das in die Arbeitnehmerveranlagung hineinnehmen od. hat es einen steuerlichen Nachteil, wenn ich dann mal alles auszahlen lass .....:confused:
     
  2. Mann

    Mann Gast

    Hier ist eine übersehene frage. (Mich interessiert die Antwort nämlich auch.)
     
  3. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    kann man sich eine pensionsvorsorge vorzeitig (also vor ablauf der vertragszeit) auszahlen lassen?
    bei der lebensversicherung weiß ich dass das geht, und ja, wenn man es in die steuererklärung hineingenommen hat bekommt man vom fa eine nachzahlung.
     
  4. Wasserfloh

    Wasserfloh Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube, man kann die pensionsvorsorge nur dann hinein nehmen, wenn man sie sich fix nach ablauf der laufzeit einmalig auszahlen läßt. d.h. man muss sich jetzt dafür eintscheiden!
    bin aber keine expertin auf dem gebiet ... im gegenteil - muss selber nachzahlen. :(
     
  5. schlimmertiger

    schlimmertiger Gast-Teilnehmer/in

    Ok, dann nehm ich die nicht hinein!!! Danke vorerst mal. Meine Pensionsvorsorge ist mit einer Lebensversicherung gekoppelt .... 2 Dinger in einem Produkt.

    Wie schauts aus mit einer AnsparVersicherung, wo man eine Einmalprämie gezahlt hat und diese nach zig Jahren + Verzinsung retour bekommt ... sollt ich dann auch nicht reinnehmen oder?
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Abschreiben von Lebensversicherung/Pensionsvorsorge

    Grundsätzlich ist kann dazu sagen, dass ihr diese dann abschreiben könnt, wenn ihr von der Versicherung eine Finanzamtsbestätigung bekommt.

    Lebensversicherung, die vor (ich glaub Juni) 1996 abgeschlossen wurden und mind. 20 Jahre Laufzeit aufweisen, können auf jeden Fall in die Arbeitnehmerveranlagung genommen werden.

    Für Lebensversicherung danach gilt, dass sie als Pensionsvorsorge gelten, dass heisst es wird eine Auszahlung des ersparten Kapitals mit einer monatlichen Rentenleistung vereinbart und nicht eine Entnahme des gesamten Kapitals auf einmal. Dann können auch diese von der Steuer abgeschrieben werden.

    Eine Pensionsvorsorge kann nun in unterschiedlichen Formen gestaltet sein:
    Erlebensversicherung, Er-/Ablebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung, Fondssparen, ...

    Genaue Infos betreffend steuerlicher Geltendmachung kann euch euer Versicherungsfachmann/-frau geben.

    MFG
    Mats
     

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