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Arbeitnehmerveranlagung - in welchen Fällen eine Pflicht?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 3 Dezember 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hallo !

    hätte eine kurze frage zum thema arbeitnehmerveranlagung:

    wenn man das ganze jahr über als arbeitslos gemeldet war und nur 3 tage lange bei einem unternehmen gearbeitet hat als vollzeit aber dafür auch lohnsteuer bezahlt hat bzw. auch einen lohn bekommen hat -

    muss man dann die arbeitnehmerveranlagung für das jahr 2012 dennoch machen?

    LG
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    darf ich fragen, wieso "nein" ?
     
  4. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Weils kein unselbständiges Einkommen gab
     
  5. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    es ist keine pflichtveranlagung. machen kannst du es trotzdem, du bekommst 10% der sv beiträge zurück (höchstens 110 euro).

    wg.lohnsteur: bei der veranlagung wird das ganze jahr aufgerollt, da kannst du unter umständen die bezahlte lst zurück erhalten.
     
    #5 Morgengrauen, 4 Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 4 Dezember 2012
  6. austrianxparent

    VIP: :Silber

    DerStefanDerStefan:

    meine frage galt sowieso wegen der beschäftigung in dem unternehmen für 3 tage.

    das wegen der arbeitslosigkeit keine arbeitnehmerveranlagung gemacht werden muss weil man sowieso nix bekommen würde etc. ist mir klar.


    also wegen den 3 tagen beschäftigung darf man dennoch die arbeitnehmerveranlagung machen?
    bekommen habe ich an lohn 108,79 €
    lohnsteuer waren 13,62 €
    sozialversicherungsbeitrag war 21,48 €


    also es zahlt sich dennoch aus, dass ich dafür eine arbeitnehmerveranlagung mache.
    stimmt das?
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja.

    Aber gib es nicht auf einmal aus!
    ;)
     
  8. Wertsache

    Wertsache Gast-Teilnehmer/in

    Aus Sicht der Steuer zahlt es sich meiner Meinung nach nicht aus. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden aus dem Kalenderjahr herausgerechnet. Es bleibt ein fiktives Jahr mit 3 Arbeitstagen, und in dem hast Du voll verdient und bekommst keine Rückerstattung. :(
     
  9. austrianxparent

    VIP: :Silber

    naja, probieren kann mans ja dennoch oder?

    oder gibts die gefahr einer rückzahlung in so einem fall auch? :-O :(
     
  10. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Eine rueckzahlung halte ich fuer ausgeschlossen.
     
  11. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ausser sie ist alleinerzieherin oder alleinerhalterin mit kind dann gibst negativsteuer.
     
  12. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Austrianxparent meinte ob die gefahr besteht, dass sie etwas zuruekzahlen muss und ich verneinte.
     
  13. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    okay sorry hab ich falsch gelesen :wave:
     
  14. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Vielleichte meinte die te es ja so wie du dachtest.
    Ich hab halt ihren satz und den smiley so interpretiert.
     
  15. carry118

    carry118 Gast-Teilnehmer/in

    so sicher ist das nicht, dass da nix an das Finanzamt gezahlt werden muss - das Arbeitslosengeld wird auf gewisse Art miteingerechnet - und da kann es durchaus sein, das Finanzamt eine Nachforderung stellt...
     
  16. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hab es so gemeint, wie es MorgengrauenMorgengrauen interpretiert hat.

    naja, dann brauch ich mir eher nicht so sorgen diesbezüglich machen.
    danke für die infos !
     
  17. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    Hast du einen finanz oline zugang, wenn nicht kann man den ganz einfach beantragen. Da kannst dudir das schon mal vorausberechnen lassen ohne fen antrag einzubringen.
    Hab zwar schin gehoert, dass es dann aber endgueltig auchnicht unbedingt uebereinstimmen muss, aber ich mach das schon seit jahren und bei mir hat die vorberechnung mit dem finanzamt bescheid immer uebereingestimmt.
     
  18. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ich mach meine a nur mehr online und da siehst eh gleich was bekommst.

    wennst nur ams hast und kein AE bist mit mind einen kind kriegst max das zurück wast and den 3 tagen steuer gezahlt hast
     
  19. austrianxparent

    VIP: :Silber

    ja hab einen finanzonline zugang.

    bei mir hats bisher auch übereingestimmt. gute idee, das werd ich dann mal machen.
    das AMS und der arbeitgeber bei dem ich 3 tage angestellt war, müssen ja die daten zum finanzamt übermitteln oder?
    da kann ich zwar bis februar warten aber egal.
    danke für den tipp.
     
  20. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ja vor ende februar is da nix online die sind schon heuer so spät dran gewesen.
     

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