1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Arbeitnehmerveranlagung - Freibetragsbescheid - was tun??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von MelanieKtn, 4 Oktober 2008.

  1. MelanieKtn

    MelanieKtn Gast-Teilnehmer/in

    hallo an die ANV-Experten...
    ich habe für die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2006 nun einen Freibetragsbescheid für 2008 erhalten. Ich soll den nun bei meinem AG abgeben für 2008??? Da ich ja jetzt in Karenz bin hab ich ja dzt. keinen AG ??? Ausserdem ist das Jahr 2008 ja schon fast vorbei ... Was mach ich damit jetzt, und was bringt der überhaupt ??? Ich hab gesehen das man auch " ich wünsche keinen Freibetragsbescheid" ankreuzen kann... Hab darüber aber vorher nicht nachgedacht.... Hab ich jetzt irgendetwas zu tun ???
    Wäre sehr dankbar wenn mir jemand Auskunft geben könnte.
    Danke
    lg meli:wave:
     
  2. MelanieKtn

    MelanieKtn Gast-Teilnehmer/in

    aaaahaaa

    so jetzt geb ich mir schon selber meine antworten:D
    bin im netzt doch noch fündig geworden - vielleicht kann mir ja jemand bestätigen
    der freibetragsbescheid bezieht sich eigentlich auf die zukunft - dh wenn ich ihn bei meinem ag abgebe, bekomme ich bereits im vorfeld den mtl. freibetrag ersetzt, weil das fa annimmt, das ich in etwa den gleichen betrag wieder geltend machen werde. wenn ich das aber nicht mache, also nicht mehr werbungskosten oä in der angenommenen höhe in diesem jahr habe, wird eine rückzahlung an das FA fällig, da ich ja etwas bekommen habe was mir ja gar nit zusteht..??!! so irgendwie hab i das jetzt verstanden...
    das heisst ich brauch den freibetragsbescheid nirgends abgeben, dann bekomm ich auch nichts im vorhinein was im nachhinein möglicherweise wieder zurückverrechnet werden kann wenn ich diese kosten nimma hab....
    na bravo - wenn das noch wer versteht wie ich das mein was ich da jetzt geschrieben habe....:D:eek:
    vielleicht gibts aber einen spezie der mir das bestätigen kann oder mich aufklären kann wenn ichs doch nit richtig kapiert hab
    danke
    lg meli:wave:
     
  3. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Ich seh das auch so und ich habe früher die Bescheide auch nie abgegeben.
    lg
    Andrea
     
  4. Q

    Q Gast

    So isses. Das einzige, was noch dazukommt: wenn ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde, ist normalerweise die Arbeitnehmerveranlagung für das betreffende Jahr verpflichtend. Was aber auch egal ist ...
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden