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Arbeitnehmerveranlagung - Freibetragsbescheid erhalten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 15 März 2011.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Ich habe letzte Woche am Freitag Online über die Homepage des
    Finanzministeriums jeweils meinen Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2008
    und für das Jahr 2010 abgegeben. Für beide Lohnsteuerausgleiche habe ich
    bei den Sonderausgaben unter dem Punkt "Schaffung bzw. Sanierung etc. von
    Wohnraum" einen Betrag von ca. 1240 Brutto angegeben. Dies ist ein
    Jahresbetrag und wurde mir in einer Bestätigung für das Finanzamt von meiner Hausverwaltung bei meiner Wohnungsjahresabrechnung mitgeschickt.
    Im Jahr 2008 hatte ich nur einen Jahreslohnzettel, also einen Arbeitgeber.
    Im Jahr 2010 waren es zwei Jahreslohnzettel von zwei verschiedenen
    Arbeitgebern.
    Ich habe damals bei beiden Antrag nicht angegeben, dass ich keinen
    Freibetragsbescheid haben möchte, weil ich dies einerseits vergessen hatte
    und andererseits dachte ich nicht über eventuelle Folgen nach.

    Heute habe ich dann die Information für den Beischeid meines
    Einkommenssteuerausgleichs für das Jahr 2008 und 2010 erhalten.
    Ohne die Angabe für "Sanierung des Wohnraums" hätte ich im Jahr 2008
    aufgrund des einen Jahreslohnzettels nur 0,02 EUR retour erhalten.
    Inklusive der Angabe bei den Sonderausgaben erhielt ich nun 98,55 EUR.

    Für das Jahr 2010 hätte ich allein aufgrund der beiden Jahreslohnzettel
    der "offiziel" zwei verschiedenen Arbeitgebern nur 5,00 EUR retour
    erhalten.
    Inklusive der Angabe bei den Sonderausgaben erhielt ich für das Jahr 2010
    95,81 EUR.
    Meine Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2009 hatte ich bereits letztes Jahr
    gemacht.

    Nun ja, und zusätzlich erhielt ich heute einen Freibetragsbescheid für das
    Jahr 2012.
    In dem Bescheid ist ein Lohnsteuerfreibetrag für das Jahr 2012 von 248,62
    EUR (Monatsbetrag 20,71 EUR) erwähnt.

    Nun ja, ich hatte bisher noch nie mit so einem Freibetragsbescheid zu tun.
    Ich wollte eigentlich nur meine Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2010 und
    2008 abgeben inkl. der Angabe bei der Sonderausgabe in der Hoffnung
    etwas mehr Geld noch zu bekommen.

    Wozu ist so ein Freibetragsbescheid im Prinzip? Was für einen Nutzen hat
    dies, wenn ich den Freibetragsbescheid bei meinem Arbeitgeber abgebe? Was für Vor-und
    Nachteile hätte ich daraus?
    Was für Vor-und Nachteile habe ich, falls ich diese Mitteilung über den
    Freibetragsbescheid nicht beim Arbeitgeber abgebe?
    Was empfiehlt ihr mir, dass ich nun tun soll? Bin derzeit etwas überfragt,
    weil ich noch nie mit so etwas konfrontiert war. Was soll ich mit diesem
    Bescheid tun ohne das ich im Jahr 2012 bei meinem Lohnsteuerausgleich
    eventuell die Nachsicht habe und eine Nachzahlung machen muss. Denn ich
    mache prinzipiel jedes Jahr einen Lohnsteuerausgleich in der Hoffnung
    Geld zurück zu bekommen.

    Hoffe um Hilfe und Aufklärung was es mit dem Bescheid aufsich hat und was
    ich am Besten nun tun sollte.


    Lg
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wenn du den Freibetragsbescheid beim Arbeitgeber zur Berücksichtigung bei der Lohnverrechnung abgibst, dann bekommst du bei der Lohnauszahlung netto ein bißchen mehr raus allerdings bist du für dieses JAhr auch zur ANV verpflichtet.
    Kannst du die im Freibetragsbescheid angeführten Kosten nicht nachweisen, wird bei der Pflicht-ANV eine Rückzahlung zustande kommen.

    Gibst du den Freibetragsbescheid nicht beim Arbeitgeber ab, passiert genau gar nichts und du kannst wie gewohnt deine ANV freiwillig machen.
    Nachdem der monatliche Betrag des Freibetragbescheids ohnehin gering ist würde ich diesen nicht zur Berücksichtigung abgeben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    achso, ok. danke für die verständliche und gute erklärung. das heißt ich kann quasi diesen heute erhaltenen freibetragsbescheid wegschmeißen. weil dann hab ich eben nicht vor diesen beim arbeitgeber abzugeben und meine sorgen sind wieder weg.

    eine "theoretische frage" habe ich dennoch:
    falls ich den freibetragsbescheid abgeben würde etc, in welcher art und weise müsste ich die angeführten koste von 248 EUR nachweisen? würde dies mit einer bestätigung von meinem hausverwalter für die "schaffung bzw. sanierung" vom wohnraum die dann einen jährlichen betrag von 1200 euro ungefähr ausmachen würde und das ich bei den sonderausgaben anführen würde, oder wie müsste ich diese kosten nachweisen?


    stellt das finanzamt bei der arbeitnehmerveranlagung automatisch immer einen freibetragsbescheid aus? wieso habe ich diesesmal quasi das erstemal einen bekommen?
    muss ich bei den "allgemeinen angaben" immer ausdrücklich ankreuzen, dass ich auf den freibetragsbescheid verzichte?
     
  4. austrianxparent

    VIP: :Silber

    was mich wirklich sehr eindringlich eben noch interessiert, ist diese frage:


    stellt das finanzamt bei der arbeitnehmerveranlagung automatisch immer einen freibetragsbescheid aus? wieso habe ich diesesmal quasi das erstemal einen bekommen?
    muss ich bei den "allgemeinen angaben" immer ausdrücklich ankreuzen, dass ich auf den freibetragsbescheid verzichte?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Der Freibetragsbescheid wird im Zuge der ANV automatisch ausgestellt, sofern du beim Antrag nicht "Ich wünsche keinen FBB" angeklickt hast.

    Die Kosten die laut FBB bei der Lohnverrechnung berücksichtigt werden, kannst du in Form von Sonderausgaben (berücksichigt werden bei der ANV jedoch nur 25:wacky:, Werbungskosten oder aussergewöhnlichen Belastungen geltend machen.
    Wichtig ist dass du den Jahresbetrag wieder erreichst, da du ansonsten eine Rückzahlungen erwarten musst.

    Allerdings bei einem Jahresbetrag von 249 Euro laut FBB bekommst du, sofern du den Spitzensteuersatz hast, max. 124,50 Euro im Jahr mehr netto im Zuge der Lohnverrechnung ausbezahlt.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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