1. Reden wir miteinander ...

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Arbeitnehmerveranlagung / Fort-und Ausbildungskosten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 14 Februar 2015.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Hab folgendr Frage was die Arbeitnehmerveranlagung 2014 angeht die mein Sohn beim Finanzamt einreichen will. Vielleicht kennt sich ja jemand dazu aus.

    Er hat momentan einen Job als Lagerarbeiter und besucht abends neben immer einen Berufsreifekurs.
    2 Fächer muss er ablegen.

    Für den ersten Kurs hat er diesen von Februar 2014 bis ca. Dezember 2014 besucht bzw. die Kurskosten bezahlt.
    Ca. 780 EUR mit Arbeiterkammerbonus.

    Kann er nun diese Kurskosten und die Fahrtkosten im Bereich der --> Werbungskosten --> Fort-und Ausbildungskosten anführen?

    Wenn ja wieviel?
    Für die Fahrtkosten gilt dann wohl das amtliche Km-Geld von 42Cent oder?
    Muss das nur mit einer einfachen Strecke oder Hin-und Rückfahrt multipliziert werden?

    LG
     
  2. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ruf am besten beim bürgerservice vom finanzamt an, die geben da gerne auskunft. tel findest du auf der hompage.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Könnte mir da die arbeiterkammer auch weiterhelfen und frage beantworten?

    Lg
     
  4. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Meines Wissens gibt es bei der Arbeiterkammer Beratungstermine - hab ich mal gehört. Dafür musst Du aber Arbeiterkammermitglied sein.
    Aber warum rufst nicht wirklich am Finanzamt an? Die geben da sehr bereitwillig Auskunft.
     
  5. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Weil aus meiner Sicht deren Infos etc. eher so gewählt sind, dass die Interessenen des Finanzamts bzw. des Finanzministeriums schützt und nicht objektiv und fair ist :-/
    Zumindest kommt mir das beim örtlichen Finanzamt so vor :(

    Naja, vielleicht meldet sich hier ja dennoch noch auch jemand der Fachkenntnisse in dem Bereich hat?
    Nix gegen dich, monilimonili !
    Das war nicht böse gemeint.
     
  6. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    hab ich auch nicht so aufgefasst.

    also bisher hatte ich nicht den eindruck dass die nicht fair sind - die sagen dir ganz sachlich was du absetzen kannst und was nicht. die hotline ist glaub ich nicht vom örtlichen finanzamt, wenn du denen nicht traust, sondern vom ministerium.

    wenn du allerdings steuerschlupflöcher suchst :sneaky: solltest du dich in der tat woanders beraten lassen :D
     
  7. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    da die fortbildung nicht berufsspezifisch ist, wird das finanzamt ablehnen.
     
  8. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Aber wieso?
    Mein Sohn strebt dann eine höhere Ausbildung und Einstufung an, in seinem Unternehmen.
    Da ist die Berufsmatura einer der wichtigsten Schritte dafür.

    Wenn er es trotzdem angibt und das FA dann ablehnt, würde er eine Strafe oder Nachzahlung etc. bekommen?

    LG
     
  9. Q

    Q Gast

    Bei der ANV gibt es, solange man keine unwahren Angeben macht, keine Strafen.

    Ich würd das einfach hinschreiben.
    Fall a) es geht ohne Prüfung durch
    Fall b) der Referent verlangt Unterlagen und entscheidet dann.

    Mehr Steuer als jetzt kann er deswegen nicht zahlen müssen.
     
  10. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hy!

    Das sind schon mal erfreuliche Nachrichten.
    Danke!

    Dann werd ich es ihn sagen das er es inkl. einreichen soll und dann sehen wir ob er es genehmigt bekommt quasi.

    Aber gut zu wissen, dass quasi keine Gefahr oder so besteht wenn es nicht durchgehen würde.

    LG
     
  11. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    Zur ersten Frage: Ich würd beim Finanzamt fragen, ob das als berufsspezifisch durchgeht. Wenn ja...hat er dafür auch Bücher gekauft, oder einen besseren Taschenrechner oder sonst irgendwelche Lernmaterialien?

    Zur zweiten: pro gefahrenem Kilometer, also hin und retour.
     
  12. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Am 15.Februar hat mein Sohn seinen Antrag inkl. den Geldbeträgen wie bereits erwähnt Online eingebracht und seit dem sieht er beim Online-Status nur folgendes:

    Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden. Bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen bereit, senden Sie aber keinesfalls Belege unaufgefordert an Ihr Finanzamt.



    Das nervt ihn sehr :( Was denkt ihr wie lange es wohl noch dauern wird?
    Mein Mann und ich haben unseren Bescheid bzw. das Ergebnis nach 2-3 Tagen Online dann bekommen.
    Wir hatten aber nur Pendlerpauschale, Pendlereuro, Lebensversicherung und Sanierungsbetrag für Wohnraumschaffung angegeben.

    Hmm


    LG
     

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