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arbeitnehmerveranlagung - brief vom bmf

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Stjerneskud, 16 September 2008.

  1. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    habt ihr auch einen brief vom finanzministerium bekommen? hab einen bekommen, wo drinsteht, dass mir für 2007 über 500€ rückzahlung zustehen, wenn ich die arbeitnehmerveranlagung ausfülle! ich hab das noch nie gemacht, weil ich immer angst habe, dass ich am ende was draufzahlen muss :eek:
    ist das ein ernstzunehmender betrag oder wahlwerbung!?
     
  2. lia83

    lia83 Gast

    kommt daruf an. ich hab z.B. 2006 bis juni teilzeit gearbeitet und dann voll und hab über 1.000.- zurückbekommen
     
  3. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    ich hab 2007 einen neuen job angefangen, hab in versch. stufen verdient und am anfang noch keine 40h gemacht. aber wie soll ich das alles auf dem formular vermerken?!
     
  4. lia83

    lia83 Gast

    das sehen sie ja eh an hand vom lohnzettel, oder?
     
  5. conny1979

    conny1979 Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab bis jetzt jedes Jahr noch was zurückbekommen bei der Arbeitnehmerveranlagung.

    Ich hab den Brief übrigens auch bekommen.
    "... Ich danke Ihnen für Ihren solidarischen Beitrag zu unserem Staatshaushalt und verspreche Ihnen, auch in Zukunft mit den Steuereinnahmen wirtschaftlich und sparsam umzugehen.

    Herzlichst Ihr
    Mag. Wilhelm Molterer"

    Na wenn das mal keine Werbung ist, den Brief hab ich heuer übrigens zum 1. Mal bekommen :D
     
  6. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    muss ich da alle lohnzettel miteinreichen, oder liegen die auf?! wie gesagt, ich hab das noch nie gemacht, ich hab keine ahnung, wie das funktioniert :cool:

    ich hab auch 2007 geheiratet, macht das einen unterschied?
     
  7. Stjerneskud

    Stjerneskud Gast-Teilnehmer/in

    steht bei dir auch 500,19€?
     
  8. lia83

    lia83 Gast

    Da steht bei jedem etwas anderes, zumindest bei meinem Mann und mir...aber mein Mann wird ihm nicht viel bringen, immerhin ist er ja Deutscher :D
     
  9. conny1979

    conny1979 Gast-Teilnehmer/in

    Gar nicht, die haben eh den Lohnzettel.

    Ich würde auch gleich die letzten (5?) Jahre mit einreichen.

    Übrigens, wenn dus elektronisch machst, kannst vorher berechnen, sollte eine Nachzahlung rauskommen, brauchst dus ja nicht abzuschicken. ;)

    Lg
     
  10. conny1979

    conny1979 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, ich geh schon länger wieder arbeiten. Die 500,-- sind die Berechnung, die dir zusteht.
     
  11. lia83

    lia83 Gast

    ich hab da gar nicht viel gerechnet...hab einfach ausgefüllt was sie wissen wollten, lohn oder irgendwas musste ich nicht, weil das eh sie auch haben...
     
  12. Elli070383

    Elli070383 Gast

    ich hab das in der zeitung gelesen, dass da jetzt jeder, dem was zusteht, so einen brief bekommt



    inwie weit das jetzt mit der wahl zutun hat, lass ma mal so dahingestellt:rolleyes::D
     
  13. saro

    saro Gast-Teilnehmer/in

    Im Radio wurde es auch gesendet - das unser Lieber Herr Finanzminister alle Personen anschreibt, denen etwas zustehen würde.

    Also wenn ihr so etwas bekommt würde ich es ernst nehmen und auch die Steuererklärung machen.

    (Bezüglich Lohn-Gehaltsbezug ... das liegt sowieso beim Finanzamt auf)
     
  14. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in


    da sei nicht dahingestellt, das IST wahlwerbung, das finanzresort hätte er halt gern wieder, no na. wird auch von den medien so gebracht, dass das wahlwerbung ist.

    im übrigen, meine freundin hat auch den brief bekommen, die veranlagung online durchgeführt u. der wert stimmte nicht. bei ihr kam mehr raus. jetzt frag ich mich, ob auch nix od weniger rauskommen kann.

    ich wär auch vorsichtig insofern, als bei meinem mann steht er kriegt 650.39 EUR zurück. was m.e. nicht stimmen kann. denn er war im ausland und hat auch dort 2007 verdient. wenn er sich veranlagt, werden beide jahreslohnzettel zusammengezählt. die steuerbemessungsgrundlage (der %satz von dem die steuer berechnet wird) neu ermittelt und hurra, dann schauts gleich anders aus. da muss er SICHER zurückzahlen. habs mir daumen mal pi ausgerechnet, ist wirklich so. da pfeiff ich auf den brief - in so einem speziellen fall! er wird sobald er wieder da ist, die onlineberechtigung beantragen, dann testen wir u. wette dass eine rückzahlung rauskommt, ... ich trau der sache nicht ganz.

    es steht ja in dem brief nirgends, dass herr molterer das GARANTIERT.

    was meint ihr dazu?
     
  15. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    Das Finanzamt weiß ja eh genau, wem was zusteht. Ich versteh gar nicht, warum man das nicht generell zurückbekommt. Wozu der ganze Aufwand?
     
  16. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Weil sie hoffen, dass es viele nicht einreichen.
    Dass wir jetzt angeschrieben werden 200%ig mit der Wahl zu tun. No na.

    Das wär die gleiche Frage bei Sozialleistungen. Warum kriegt man die nicht automatisch. Weil sie wahrscheinlich froh sind über jeden, der nix beantragt. Oder Alleinverdiener. Die Finanz weiß ja, ob der Partner verdient hat oder nicht. Wenn du es ankreuzt und der Partner hat verdient, schreien sie. Wenn du es anzukreuzen vergisst, wird dir niemand sagen, he Sie könnten ja den AVAB beantragen.

    Und, weil das Finanzamt zB nicht wissen kann, wieviele Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen im Vorjahr hattest.

    Insofern kann die Vorausberechnung m.E. nur ein Mindestwert sein und darauf basieren, dass man zB Sonderausgaben die man über mehrere Jahre abgeschrieben hat, noch immer abschreibt u. sich Dinge wie Pendlerpauschale, Alleinverdiener, Behinderungsgrad falls man hat, nicht verringert haben. Sonst stimmt ja die Vorausberechnung nicht mehr, dann wäre sie ja zuviel.

    Oder zu wenig falls PP od. Behinderung etc. mehr geworden ist.
     
  17. Elli070383

    Elli070383 Gast

    frage kann mir vielleicht wer erklären wie das mit der negativsteuer funktioniert?:eek:


    hab da ja mal was gehört, dass man sich die holen kann wenn man zum beispiel nur in karenz war oder so? :confused:
     
  18. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in


    Wenn Du in Karenz bist, bekommst Du Kindergeld. Das ist nicht steuerpflichtig. Wenn Du nicht steuerpflichtig bist, kannst Du auch keine Negativsteuer zurückbekommen. Das geht nur, wenn Dein Einkommen steuerpflichtig ist, aber so gering, dass Du keine Lohnsteuer zahlst.

    So wurde es mir vom FA heute erklärt.

    Wenn Du letzteres auf Dich zutrifft, dann die Veranlagung ganz normal ausfüllen. Das FA sieht, dass Du keine Lst bezahlt hast, obwohl Du steuerpflichtig warst (aber eben nix rauskam) und dann bekommst Du auch eine Negativsteuer zurück.
     
  19. Elli070383

    Elli070383 Gast

    na dann kann ich es mir fürs letzte jahr wohl aufzeichnen:(

    da hätt ich von der negativsteuer mehr gehabt, als von den zwei euronen die sie mir da ausgezahlt haben:eek:
     
  20. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Draufzahlen musst du eher nichts.

    Wobei ich würde das wenn dann gleich für die letzten 5 Jahre ausfüllen.
    Also auch für 03, 04, 05, 06 ...
    Wer weiss wieviel du insgesamt dann bekommst. ;)
     

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