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Arbeitnehmerveranlagung - Arbeitslosenzeit miteinberechnet?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 13 Januar 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    Hallo !

    habe folgende frage: mein Sohn hat vergangenes jahr nur einen job gehabt und das war ein ferialjob 5 wochen lang.
    danach hat er bis mitte november studiert gehabt und seit mitte november bis jetzt, also inkl. bis silvester
    war er beim AMS als arbeitslos gemeldet und hat sogar auch ab mitte november arbeitslosengeld bekommen.

    nun, hat er bereits am 9.jänner schon seine arbeitnehmerveranlagung dem finanzamt online abgeschickt,
    da er ja eigentlich nur 1 arbeitgeber hatte 2011. und das war eben dieser ferialjob. der "lohnzettel" von derjenigen firma ist auch schon längst beim finanzamt gekommen.

    nun steht aber plötzlich beim status seiner arbeitnehmerveranlagung:
    Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind.

    dieser status ist aber was seine situation betrifft, eigentlich ein schwachsinn, weil er ja nur als ferialer einmal gearbeite hat.
    wie lange dauert eigentlich bei ferialern die übermittlung der versicherungszeiten?

    was mich nun auch interessiert ist, ob die 1 1/2 Monate wo er vom AMS das arbeitslosengeld bekommen, auch hätten in die arbeitnehmerveranlagung miteinbezogen werden bzw. ist dieser zeitraum für das finanzamt bezüglich arbeitnehmerveranlagung und versicherungszeiten auch relevant?


    LG
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    Ja, das arbeitslosengeld wird auch beruecksichtigt, mit einer hochrechnung. Da gibt es auch in der anv ein feld, wo man angeben kann, dass man alg bezogen hat.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hmm, achso. bist du dir da sicher, dass es so ist?

    denn in einem anderen Thread, der heißt "steuerausgleich", hat einer der sich im forum gut auskennt, folgendes geschrieben:

    und da erwähnt er wie gesagt im detail folgendes:
    AMS ist bei der Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen nicht zu berücksichtigen

    deshalb is mir das wieder so merkwürdig vorgekommen, was jz wirklich stimmt.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Dieses Feld gibt es seit der ANV für das Kalenderjahr 2008 nicht mehr, hat es aber gegeben!!

    Es ist richtig, dass das ALG mittels einer Hochrechnung berücksichtigt wird, weshalb die Prüfung der Versicherungszeiten auch für den Sohn der TE kein Schwachsinn ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Richtig, das habe ich so erwähnt und das stimmt auch so!

    Aber nur weil das ALG bei der Anzahl der bezugs/pensionsauszahlenden Stellen nicht einzutragen ist, heisst das nicht dass es für die ANV nicht relevant ist.

    Wochengeld zählt z.B. auch als Einkommen für den AVAB - ist aber in der ANV auch nicht als bezugs/pensionsauszahlende Stelle anzugeben.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hmm, das stellt die situation nun unter ein anderes licht.

    wenn da so ist, ists bissl blöd vermut ich mal oder? da mein sohn in seiner ANV nicht gewussen hat bzw. vergessen hat, dies anzugeben, dass er Arbeitslosengeld für 1 1/2 monate im jahr 2011 erhalten hat.
    was nun? wie sollte die situation nun weitergehandhabt werden?

    vermutlich dauert deshalb noch die automatische prüfung der versicherungszeiten an oder wie?
     
  7. zwetsch

    VIP: :Silber

    Das hast du falsch verstanden. Wenn dein Sohn in das Feld 1 reingechrieben ha, hat er es richtig gemacht.

    Jetzt ist Geduld gefragt bis der Bescheid eintrudelt.
     
  8. austrianxparent

    VIP: :Silber

    achsooo, entschuldigt. ja dann hab ichs falsch verstanden. er hat "1" hineingeschrieben.
    aber hätte mich gedacht, da er es nirgendsangegeben hat, dass er für den kurzen zeitraum arbeitslosengeld sogar bekommen hat, dass er sich beispielsweise strafbar gemacht hat oder eine falschaussage oder etwas in der art gemacht hat und womöglich jz eine nachzahlung kommt.
    anscheinend hab ich da unnötig panik gmacht.
     
  9. austrianxparent

    VIP: :Silber

    übrigens, nach heutigem bzw. jetztigem stand ist diese statusmeldung bei ihm wieder erloschen:

    Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da noch automatisierte Prüfungen Ihrer Sozialversicherungszeiten für das gegenständliche Jahr ausständig sind.


    naja, das sind doch eigentlich gute nachrichten, denk ich.
     
  10. edelfee

    edelfee Gast

    Nein, strafbar keinesfalls. ;) ausserdem wird er wohl in summe unter 11.000 euro verdient habenud deshalb alle steuer zurueckbekommen.
     
  11. austrianxparent

    VIP: :Silber

    er hat unter 11000 EUR verdient im letzten jahr.
    aber seit heute ist bei ihm folgender status bei seiner arbeitnehmerveranlagung sichtbar:

    Ihre Erklärung kann noch nicht bearbeitet werden, da Datenübermittlungen des Arbeitsmarktservices (Arbeitslosengeld) noch ausständig sind.

    anscheinend werden die das arbeitslosengeld bei der berechnung des ihm auszuzahlenden betrags wohl doch miteinberechnen?
    oder wie dürfen wir das nun verstehen? hoffentlich wird das finanzamt ihm das nicht beanstanden, dass er keine angabe bezüglich dem arbeitslosengeld gemacht hat.

    also im letzten jahr hat er 3114 EUR inkl. Arbeitslosengeld verdient. wobei eben 1200 EUR ca. vom AMS waren.
     
  12. edelfee

    edelfee Gast

    sie berechnen bei der bemessung der steuer das alg mit ein, das wird immer so gemacht, weil es da eine hochrechnung gibt. aber wenn er in summe unter 11.000 euro verdient hat, zahlt er keine steuer und wird sogar noch negativsteuer bekommen, vollkommen unabhängig davon, ob er alg bezigen hat oder nicht. das finanzamt wird das mit sicherheit nicht beanstanden, wenn es gar kein feld dafür in der steuererklärung gibt. außerdem zahlt er ja eh keine steuern, weil er zu wenig verdient hat und deshalb ist das absolut irrelevant. also no worry. ;)
     
  13. austrianxparent

    VIP: :Silber

    wie lange dauert denn sowas, bis das AMS die vom finanzamt benötigten daten bzw. geldbeträge übermittelt?
    oder lässt sich das AMS da jedes jahr immer voll viel zeit und wartet bis ende februar?

    würde das etwas bringen, wenn mein sohn seine betreuerin beim AMS darauf hinweist, dass die die daten zu übermitteln haben?
     
  14. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Sicher bringt das was, überhaupt, wenn er sich unbeliebt machen will.

    Glaubst nicht, dass die Betreuerin beim AMS eh selber weiß, was sie zu tun hat? Und eventuell jetzt ein bisserl viel zu tun hat, weil die Daten von allen Arbeitslosen zu übermitteln sind?
     
  15. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    ich denk auch nicht das das die betreuerin macht, sondern leute im backoffice die sich damit auskennen.
     
  16. austrianxparent

    VIP: :Silber

    war ja nur eien frage. bitte nicht gleich so überreagiern oder sauer sein.
    is dann e gscheita, wenn er nicht nachfragt und einfach abwartet.
    danke euch für die info.
     
  17. MarcosMami

    MarcosMami Gast

    Ich wart auch drauf bis das ams die daten übermittelt aber das kann wohl noch dauern!
     
  18. austrianxparent

    VIP: :Silber

    dauert es im regelfall immer so lange oder wie sieht das von jahr zu jahr aus?

    was habt ihr so für erfahrungen damit, zumindest die was davon betroffen waren oder noch sind?
     
  19. MarcosMami

    MarcosMami Gast

    bis jetzt hab ich noch keinen gemacht nur dieses jahr weil ich 6 monate beschäftigt war, aber ich denke das es sicher bis mitte februar dauern wird!
     
  20. austrianxparent

    VIP: :Silber

    ich vermut, dass kann durchaus sein. meine befürchtung ist, dass der AMS dem finanzamt erst anfang februar gemeinsam mit der nächsten zahlung des arbeitslosengeldes erst mitschicken wird :/
     

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