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Arbeitnehmerveranlagung 2008

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mond1978, 18 Februar 2009.

  1. mond1978

    mond1978 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo alle zusammen,

    wahrscheinlich ist das Thema eh schon besprochen worden, ich finde allerdings nicht so recht was.

    Bräuchte mal ein paar Erläuterungen für meine Arbeitnehmerveranlagung. Also so sah es bei mir 2008 aus.

    Januar und Februar war ich Arbeiten. Ab März 2008 war ich in vorzeitigen Mutterschutz und ab Juli hab ich Wochengeld bezogen, und ab Oktober Karenzgeld. Bei Finanzonline sind die Daten von meinem Arbeitgeber übertragen worden, für den Zeitraum 01.01.-31.12.2008. Habe aber nur für die ersten 2 Monate von Ihm Geld erhalten, danach von der WGKK. Muss ich auf eine Übertragung der Zahlung von der WGKK warten, oder weiss das das Finanzamt automatisch.

    Was muss ich beachten bzw unbedingt angeben.

    Was ist mit den Kosten für die Freiwilligen Versicherungen (Unfall, Kranken usw) bzw die Zinszahlungen. Sollte ich die absetzen oder besser mein Mann. Was ist mit der privaten Krankenversicherung für unseren Sohn. Sollte ich das besser machen oder doch mein Mann.

    Achja mein Mann hatte 2008 zwei Arbeitgeber. Weiss nicht ob das wichtig ist.

    Wäre Dankbar für ein paar Tips.

    lg

    Mond
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du solltest unbedingt die ANV machen, und ggf. das Pendlerpauschale eintragen.

    Deine Sonderausgaben kann dein Mann geltend machen, dort werden sie mehr bringen sofern nicht die Höchstgrenze von EUR 2.920,-- schon erreicht ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. marliesK

    marliesK Gast-Teilnehmer/in

    Also wie es aussieht wirst Du die gesamte Steuer zurückbekommen die Du im letzten Jahr gezahlt hast.
    Die Sonderausgaben soll auf jeden Fall Dein Mann geltend machen, da sie bei Dir keinerlei Auswirkungen haben werden. (Ausser Du hast in 2 Mon. mehr als 10.000 Euro verdient).
    Ihr sollt undbedingt nachsehen ab welchem Betrag der Alleinverdienerabsetzbetrag gilt (also wieviel Du dazuverdienen darfst - bzw. ob das Wochengeld da auch mitspielt). Denn es kann durchaus sein, dass Dein Mann für das Jahr 2008 den Alleinverdiener bekommt.

    LG
    marlies
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das wird sich wohl nicht ausgehen, da einerseits die Zuverdienstgrenze für den AVAB EUR 6.000,-- beträgt (Lohnsteuerbemessungsgrundlage des Einkommens + Wochengeld) und andrerseits mehr als 6 Monate Familienbeihilfe für das Kind bezogen werden muss (also Geburt im Juni oder früher).

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. DieFriedis

    DieFriedis Gast-Teilnehmer/in

    Hätte da eine Frage betreffend - Sonderausgaben soll GG absetzen, kann er das so einfach? Dh. er trägt zB seine Zusatzversicherungen plus meine bei sich ein (genauso bei Kirchenbeitrag?) - hab ich das richtig verstanden, oder muß man da noch etwas beachten?
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sonderausgaben können auch beim GG/LG abgesetzt werden, siehe Auszug aus dem Steuerbuch 2009:

    Beiträge zu
    Personenversicherungen inkl. Weiterversicherungen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, Nachkauf von Schulzeiten, Selbstversicherung von Angehörigen, Wohnraumschaffungs-, Wohnraumsanierungskosten und Kirchenbeiträge können auch dann abgesetzt werden, wenn sie für die nicht dauernd getrennt lebende Ehepartnerin bzw. den nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner oder für ein Kind, für das der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet werden. Dasselbe gilt für die Partnerin oder den Partner bei Lebensgemeinschaften mit Kind.

    Allerdings sind die Sonderausgaben mit dem Pauschale von EUR 2.920,-- gedeckelt, bei Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich diese Deckelung auf EUR 5.840,-- für deinen GG.
    Kirchenbeitrag ist für 2008 mit max. EUR 100,-- abschreibbar, für 2009 sollen dann EUR 200,-- möglich sein.

    Bei den aussergewöhnlichen Belastungen ist dies ebenfalls möglich, Werbungskosten können lediglich bei der eigenen ANV geltend gemacht werden.


    Liebe Grüße
    Mats

     
  7. bonsai08

    bonsai08 Gast-Teilnehmer/in

    Vielleicht habe ich bei den Beiträgen die Antwort irgendwo überlesen, aber muss man nun auf die WGKK Daten warten oder nicht?
    Nachdem ich nur indirekte Antworten gelesen habe, tappe ich noch immer etwas im Dunkeln.

    In einem anderen Beitrag wurde geschrieben, dass Zahlungen der Krankenversicherung (Krankengeld) nicht berücksichtigt werden.

    Sorry wegen der lästigen Frage...
     
  8. Magnasaphena

    Magnasaphena Gast-Teilnehmer/in

    Wo ist es jetzt nun besser Sachen wie Zusatzversicherung oder Darlehensmittel/Eigenmittel bei Genossenschaftswohnung einzutragen - bei mir (Karenz & 20h Job) oder beim mehrverdienenden Ehemann?

    Oder kann man das auch aufteilen bzw ab wlchen Betrag ist das sinnvoll?

    Danke für die Hilfe:wave:
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das kommt drauf an, wie hoch dein Einkommen ist und ob deinem GG der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht.

    Bis zur Deckelung der Sonderausgaben iHv EUR 2.920,-- sollte jedenfalls dein Mann die Sonderausgaben geltend machen, bei Anspruch auf den AVAB erhöht sich diese Deckelung auf EUR 5.840,--.

    Wenn er allerdings den AVAB nicht erhält, so macht es Sinn die 2.920,-- übersteigenden Sonderausgaben bei dir geltend zu machen, sofern dein Einkommen steuerpflichtig ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    ganz eine ot Frage @ Mond: bist Du ein Mann oder eine Frau? Lt. Text eindeutig weiblich, laut Symbol ebenso eindeutig männlich? :confused:
     
  11. LiviaS

    LiviaS Gast

    Soweit ich weiß, muss du nur Belege über Versicherungen, Pendlerpauschale, Krankheitskosten, etc. haben, die du geltend machen willst!
    Belege von der GKK musst du meines Wissens nicht haben, da diese eigentlich automatisch ans Finanzamt übermittelt worden sein müssten!

    Dass dein Mann zwei Arbeitgeber hatte, ist bei deinem Steuerausgleich unwichtig, dass muss er in seinem eigenen angeben!

    Hoffe das ist richtig so, aber wir haben's bei unserem Steuerausgleich auch alles so angegeben und das hat so gepasst!
     
  12. DieFriedis

    DieFriedis Gast-Teilnehmer/in


    Mond ist eindeutig eine Frau - aber das mit dem Zeichen stimmt...:confused:
     
  13. mond1978

    mond1978 Gast-Teilnehmer/in

    als ich mich damals angemeldet hab - wurde meine Anmeldung nicht angenommen und mein User sofort wieder gesperrt, Admin/Mod konnten mir nicht sagen warum, also hab ich mich bzw mein Mann nochmal angemeldet, da mein Mann aber nicht schreibt sondern nur ich, hab ich halt ein männliches Zeichen stehen .. :eek: ist ja eigentlich auch wurscht oder ;)
     
  14. DieFriedis

    DieFriedis Gast-Teilnehmer/in


    Mir schon!;):D
     
  15. DieFriedis

    DieFriedis Gast-Teilnehmer/in

    Sagt mal wie lange habt ihr auf eure Überweisung gewartet?? Ich warte jetzt schon seit über 2 Wochen.... die Veranlagung von GG habe ich 2 Tage nach meiner gemacht und der hat sein Geld nach 3 Werktagen auf dem Konto gehabt!
     

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