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ArbeitnehmerInnenveranlagung 2010 Hebammenkosten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Maikaeferchen20, 20 Januar 2011.

  1. Maikaeferchen20

    Maikaeferchen20 Gast-Teilnehmer/in

    Hi Mädls,

    vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Hab im August 2010 ambulant entbunden und wollte nun Fragen ob ich die Kosten von der Nachbetreuung absetzen kann ?!?!

    Wie schaut das eigentlich mit Wahlarztkosten aus ? Sind bei einer Kinderärztin privat. Kann ich da irgendwas geltend machen ?

    Vielen lieben Dank :)
     
  2. Maikaeferchen20

    Maikaeferchen20 Gast-Teilnehmer/in

  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Wahlarztkosten kannst du bei den aussergewöhnlichen Belastungen unter Krankheitskosten eintragen, wobei etwaige Refundierungen von der Krankenkasse abzuziehen sind.

    Bei den Kosten für die Hebamme bin ich mir nicht sicher, wenn sie absetzbar sind dann würde ich sie ebenfalls unter diesem Posten eintragen.

    Allerdings solltest du beachten dass diese aussergewöhnlichen Belastungen je nach Höhe deines Einkommens einen Selbstbehalt zw. 6 und 12 % deiner LStBMG haben, sollten sie diesen Wert nicht übersteigen kannst dir das Absetzen sparen.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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