1. Reden wir miteinander ...

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Arbeitnehmer-Veranlagung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von SpecialBabe, 16 Februar 2009.

  1. SpecialBabe

    SpecialBabe Gast-Teilnehmer/in

    Hi !!!

    Weiß wer wo ich in der Arbeitnehmer-Veranlagung (L1 Formular) die Fam. Beihilfe reinschreiben muss. Weil die kann ich ja absetzen so viel ich gehört habe .


    Lg Dani
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    nö, die kannst du nicht absetzen. Das ist ja eine Leistung, die du erhalten hast, und keine Ausgabe die du dir anrechnen lassen kannst.

    lg
    bine
     
  3. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello=)

    Da hast du aber falsch gehört!

    Es sei denn du erhältst für dein kind die erhöhte Familienbeihilfe,für die bekommst du bis 50% einen jährlichen Steuerfreibetrag und ab 50% einen monatlichen Steuerfreibetrag=)

    Lg DanY
     
  4. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    ...und falls du das mit dem Kinderabsetzbetrag verwechselst-das ist ein Betrag den du mit der Familienbeihilfe ausbezahlt bekommst;)

    Lg DanY
     
  5. SpecialBabe

    SpecialBabe Gast-Teilnehmer/in

    also kann i beides ned reinschreiben oder wie
     
  6. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    sie bekommts für sie , hat noch kein kind
     
  7. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    So ist es!
     
  8. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Oh *G*

    :wave:
     
  9. SpecialBabe

    SpecialBabe Gast-Teilnehmer/in

    und was ist daran so lustig?
     
  10. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in


    Weisst du,dich soll mal einer verstehen!
    Du stellst eine Frage,die wird dir schnell,höflich und korrekt beantwortet.
    Man bekommt kein Danke oder sonstiges.

    Dieses ' *G* ' war darauf bezogen das ich angenommen habe das es sich bei dir um dein Kind handelt und war überrascht das es für dich ist.Dieses 'lächeln' war also darauf bezogen dass ICH mich geirrt habe.

    Deshalb braucht man nicht so schnippisch sein und sich angegriffen fühlen.

    Keiner kann was dafür dass du falsche Informationen 'aufgeschnappt' hast bezüglich Familienbeihilfe abschreiben,was meiner Meinung sowieso eine lächerliche Frage ist.

    Schönen Tag noch

    Lg DanY :wave:
     
  11. SpecialBabe

    SpecialBabe Gast-Teilnehmer/in

    Überrascht das man mit 21 noch fam. beihilfe bezieht? naja das war ned schnippisch gemeint sondern nur ne normale frage ob das so lustig sei mir nicht böse das war ned so gemeint wie du es aufgefasst hast und keine sorge i hätt mich bei dir schon noch bedankt ? Schließlich bin ich erzogen worden .


    Lg Dani ;) :wave:
     
  12. du hast eine komische art :boes:
     
  13. martina000000

    martina000000 Gast-Teilnehmer/in

    von wem den???
     
  14. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    :boes:
     
  15. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Nein, nicht überrascht, dass du Fam.-Beihilfe beziehst.
    Aber überrascht, wie man denn auf die Idee kommen kann , Fam-Beihilfe bzw Beihilfen generell abschreiben/absetzen zu wollen..:confused:

    Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung absetzen/berücksichtigen lassen, kannst du deine Ausgaben.
    Für die Familienbeihilfe zahlst du keine Steuern - das ist eine Beihilfe quasi ein "Geschenk" des Staates, was möchtest du hier abschreiben/absetzen lassen?
     
  16. Clausi

    Clausi Gast-Teilnehmer/in

    Familienbeihilft und KBG kannst Du nicht absetzen, gelten auch nicht als Einkommen - aber soviel ich weiß, kann man das Geld für die Kinderbetreuung (Kiga, Tagesmutter etc.) mit 2009 absetzen - d.h. für letztes Jahr noch nicht, aber ab heuer. Meintest Du vielleicht das?
     
  17. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    nein sie bekommt ja nur für sie selbst familienbeihilfe weil sie noch kein kind hat
     
  18. SpecialBabe

    SpecialBabe Gast-Teilnehmer/in

    i hör nie wieder auf berufschul lehrer :D
     
  19. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Och mensch...

    Nicht überrascht,ich bin mir dessen schon bewusst das man in so einem Alter Familienbeihilfe beziehen kann.

    Erstens hab ich nicht nachgeschaut wie alt du bist und zweitens hab ich einfach für mich angenommen dass es sich um dein Kind handelt,deshalb war ich überrascht!ÜBER MICH!

    Erzogen wurde jeder!..wie auch immer...
    Selbst wenn man gut erzogen wurde heisst es noch lange nicht das man es auch bleibt =)

    :wave:
     
  20. babyteuferl

    babyteuferl Gast-Teilnehmer/in

    da geb ich dir recht
     

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