1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Arbeitgeberkündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Morgengrauen, 3 November 2009.

  1. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    hab das auf der ak seite gefunden:
    was sind diese bestimmten voraussetzungen?

    intenet gibt dazu nix her.
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Ich nehme mal an, die bestimmten Voraussetzungen betreffen die Einhaltung des Zustellgesetzes:

    § 17 Hinterlegung
    "(2) Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist in den für die Abgabestelle bestimmten Briefkasten (Briefeinwurf, Hausbrieffach) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder, wenn dies nicht möglich ist, an der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-, Gartentüre) anzubringen. Sie hat den Ort der Hinterlegung zu bezeichnen, den Beginn und die Dauer der Abholfrist anzugeben sowie auf die Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen."
     
  3. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wow, danke für die schnelle antwort!

    darf ich fragen woher du das weisst bzw. arbeitest du in einer personalverr.?
     

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