1. Reden wir miteinander ...

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Arbeiten während der Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabine7894, 8 Juli 2011.

  1. Sabine7894

    Sabine7894 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!!!

    Ich bin 20 Monat in Karenz und mein kleiner wird jetzt 8 Monate alt.
    Komm nicht ganz mit den patzl Geld zurecht, es ist mir zuwenig...
    Bin momentan beim Spar gemeldet.
    Nun ist es so das ich gerne als Aushilfe (Samstag) arbeiten möchte das ich mir ein wenig Geld dazu verdiene.
    Hab mich bereits schon wo beworben aber ich bin mir nicht sicher ob ich in der Karenz arbeiten darf und ob ich das den Spar melden muss.
    Arbeitet noch wer in der Karenz in einer anderen Firma?
    Und wie viel darf ich mir dazuverdienen ohne das mir das Geld dann wieder weggenohmen wird?

    Lg :wave:
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Du musst deinem Arbeitgeber die Teilzeitstelle bekannt geben. Denn normalerweise hat heutzutage jede Firma den Zusatz im Arbeitsvertrag, wegen dem Wettbewerbs- bzw. Konkurenzverbot und der Arbeitsleistung. Solltest du also bei einer anderen Handelskette oder so tätig werden, dann könnte das vielleicht Schwierigkeiten geben.

    Du kannst während des KBG-Bezuges 16.200 Euro jährlich dazuverdienen .
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern es in deinem Dienstvertrag vorgesehen ist, musst du die Arbeitsstelle dem Dienstgeber melden.

    Die Zuverdienstgrenze zum KBG iHv. 16200 Euro im Jahr ist schon mal richtig, allerdings solltest aufpassen da ein Übeschreiten der Geringfügigkeitsgrenze dein karenziertes Dienstverhältnis gefährden kann!!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. grisue

    grisue Gast-Teilnehmer/in

    und warum nicht bei der eigenen firma geringfüg arbeiten?
     
  5. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    ..weil es Firmen gibt, die darauf nicht einsteigen. Meine Firma zum Beispiel stellt generell keine geringfügig Beschäftigten ein, daher ist auch für mich (als langjährige Mitarbeiterin) in der Karenz keine geringfügige Beschäftigung möglich.

    Aber meine Firma wäre einverstanden, wenn ich in der Karenzzeit wo anders geringfügig arbeite.

    An Stelle der TE würde ich mal mit dem DG (in dem Fall Spar) abklären, ob dort eine geringfügige Beschäftigung möglich ist und falls nicht ob sie mit einer geringfügigen Beschäftigung bei einer anderen Firma einverstanden sind. Dann steht dem Zuverdienst nichts mehr im Weg.
     
  6. Sabine7894

    Sabine7894 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns wird bestimmt keiner aufgenommen weil sie eh ständig beim abbauen sind und die firma liegt 40 km entfernt....

    Mag nach der Karenz eh nicht mehr zurück such mir vorher was anderes. Aber vorsichtshalber bleib ich daweil bei der Firma weil ganz ohne arbeit will ich nicht dastehen.

    Also könnt ich rein theoretisch 1350€ im Monat dazuverdienen? Das ist eh ganz schön viel.

    Lg :wave:
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Was das kbg betrifft ja, aber du musst in arbeitsrechtlichen Dingen aufpassen! Meist musst du dir einen anderen Zusatz job von deiner Firma genehmigen lassen, und wenn du eine gewisse StundenAnzahl oder Dauer überschreitest dann endet deine Karenz automatisch!

    LG
     
  8. heim1984

    heim1984 Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    bin momentan auch in der situation und möchte fragen, ob die 16.200 € brutto oder netto sind!
    wird ein jahr von jänner bis dezember gerechnet oder wird es von dem monat an gerechnet, in dem man angefangen hat zu arbeiten und dann 12 monate dazu? ... zb. juni 2011 bis juni 2012??

    kann mir da jemand weiterhelfen??? wäre gaaaaanz nett!

    lg
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die 16200 Euro Zuverdienstgrenze sind weder Brutto noch Netto sondern die Lohnsteuerbemessungsgrundlage abzgl. der Werbekosten.

    Als für das KBG relevantes Einkommen werden jene Monate herangezogen in denen du KBG beziehst und sofern das nicht das ganze Kalenderjahr ist, wird das Einkommen auf ein volles Jahr hochgerechnet.

    Die Berechnung erfolgt folgermaßen:
    - LStBMG jährlich (bei nicht ganzjährigem Bezug hochgerechnet auf 1 Jahr) abzgl. Werbungskosten
    - dieser Betrag wird zur Berücksichtigung von 13.+14. mit 1,3 multipliziert
    - liegt das Ergebnis unter 16200 Euro passt es.

    Daumen mal Pi kann man sagen, dass bis zu einem Bruttogehalt von ca. 1260 Euro monatlich die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wird.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. Sabrina944

    Sabrina944 Gast-Teilnehmer/in

    Achtung! So viel ich weiß, darf man während einer Karenz auch nur geringfügig arbeiten! Also ca. 360 Euro im Monat. Ich würde das genau prüfen. Denn Karenz und KBG sind doch zwei Paar Schuhe.
     
  11. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    KGB und Karenz sind zwar zwei verschiedene Paar Schuhe, aber daß man während einer Karenz nur geringfügig arbeiten darf stimmt defnitiv nicht. Nach Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach cer Geburt, bei Frühchen, Kaiserschnitt oder Mehrlingen 12 Wochen) kann jede Frau wieder beliebig lange arbeiten und - sofern sie die Zuverdienstgrenze nicht überschreitet - beliebig lange arbeiten gehen. Auch das Überschreiten der Zuverdienstgrenze ich möglich, nur erlischt damit der Anspruch auf´s KBG.

    Das einzige, was einzuholen wäre, ist das Einverständnis des Dienstgebers, fall man während der Karenz wo anders arbeiten will (egal ob geringfügig oder mehr).
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ganz so stimmt das nicht!

    Karenziertes DV:

    Wenn du während der Karenz bei einem anderen AG mehr als geringfügig beschäftigt bist, kannst du damit dein karenziertes DV gefährden, innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze hingegen.
    Es ist auch nicht zwangsläufig so, dass du das 2. DV während der Karenz dem Dienstgeber melden musst!

    KBG:

    Das Überschreiten der Zuverdienstgrenze bedeutet nicht automatisch dass der Anspruch aufs KBG nicht mehr gegeben ist, sondern dass jener Teil des KBG`s zurückzuzahlen ist den hochgerechnet auf das Kalenderjahr der Verdienst die Zuverdienstgrenze übersteigt!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Danke, so ist´s natürlich noch genauer:). Vor allem wollte ich ja klarstellen, daß das mit "in der Karenz darf man nur geringfügig dazuverdienen" NICHT stimmt.
     
  14. fabiansmama1

    fabiansmama1 Gast-Teilnehmer/in

    ich habe heute bei der GKK nachgefragt.du darfst 1150 euro brutto pro monat dazuverdienen.das sind netto 958 euro. Ich werde auch schon früher arbeiten gehen deswegen habe ich das unbedingt wissen müssen.lg
     
  15. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo:

    1. Beim pauschalen KBG gibt es die individuelle Zuverdienstgrenze (kann also mehr als 16.200 sein, vorher ungefähr ausrechnen mit: http://www.bmwfj.gv.at/Statische Seiten/KBGCalculatorLauncher.html
    Da bekommt man zuletzt auch den monatlichen Betrag am Lohnsteuerbemessungsgrundlage, die man erzielen darf während dem KBG.
    Man braucht dazu den Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes (wenn man in dem Jahr KBG bezogen hat, dann das Jahr zuvor usw.)

    2. Berechnen, ob man mit dem Verdienst, den man hat/bekommt drunter oder drüber ist, kann man einfach mit dem Zuverdienstrechner:
    https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/

    Früherer Lohnzettel plus Puffer nehmen oder Dienstgeber konkret fragen (plus Puffer).

    LG
    S.
     

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