1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Arbeiten trotz Karenzvereinbahrung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Charlinda-2000, 22 August 2009.

  1. Charlinda-2000

    Charlinda-2000 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe da mal eine frage die mich schon die ganze Woche und seit heute besonders beschäftigt.bevor in in Karenz gegangen bin habe ich unterschrieben das ich in Februar wieder arbeiten gehe.Das ich normalerweise daran nichts ändern kann ist mir klar. Vor 4 Wochen rief mich mein Chef an ob ich Zeit hätte einmal die Woche zu kommen.Er würde mich geringfügig anmelden. Für mich kein Problem da ich mich freute einmal die Woche rauszukommen. Inzwischen ist mein Mann nach 3 Monaten gekündigt worden und ich dachte mir ,jetzt gehe ich gleich ganz arbeiten. Naiv wie ich bin dachte ich mir mein Chef freut sich das ich schon jetzt wieder komme wil sowiso Not am Mann ist. Weit gefehlt jetzt plötzlich verstossen sowohl er und auch ich gegen das Gesetz weil ich wie schon erwähnt erst im Feb. wieder arbeiten dürfte.Ich blick da nicht durch, 1 tag wäre kein problem gewesen(Könnte ja auch einer kontrollieren kommen, bin im gastgewerbe) und ganz könnte es Probleme geben.Heute hat er mir gesagt er müsste erst das Steuerbüro fragen wie das jetzt geregelt wird.Weiss da vielleicht einer von euch mehr Bescheid?
     
  2. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Wenn der Dienstgeber damit einverstanden ist kannst du deine Karenzzeit auch verkürzen.Einvernehmlich geht das.
    Es ist zwar ein wenig komplizierter als eine geringfügige Beschäftigung, aber es geht,wenn der Dienstgeber dies einwilligt.

    Ih bin mir aber ziemlich sicher das du dadurch die Kündigungsfrist verlierst.

    Lg DanY
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden