1. Reden wir miteinander ...

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Arbeiten in der Karenz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von moonlight00, 11 Juni 2011.

  1. moonlight00

    moonlight00 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebe Mamas und Papas!

    Eine Frage:
    Ich bin derzeit in Karenz, hab einen 14 Monate alten Sohn und hab das 2 1/2 jährige Modell gewählt. Mein Arbeitgeber würde mich nach 2 Jahren wieder einstellen. Ich habe aber nicht vor wieder dahin zurückzugehen.
    Jetzt hab ich die Möglichkeit nebenbei von zu Hause aus für einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Der würde mich für € 1000,00 brutto monatlich einstellen. Jetzt gibts ja da die Geringfühgikeitsgrenze... muss ich bei meinem alten Arbeitgeber jetzt kündigen, damit das möglich ist?

    Danke!

    Alles Liebe!
    moonlight00
     
  2. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    Also die 1000 Euro brutto sind während dem KBG-Bezug möglich. Hättest du diesen "Nebenjob" nur während der Karenz machen wollen oder statt deinem alten Job? Du schreibst ja, du willst nicht zurück. Für den KBG-Bezug musst du nicht in Karenz sein. Das heißt ja nur, dass du von deinem bestehenden Dienstverhältnis bis zu 2 Jahre (gesetzlicher Anspruch) freigestellt bist. Willst du neben deinem aufrechten karenzierten Dienstverhältnis für jemand anderen arbeiten, müsstest dus deinem Arbeitgeber vermutlich sagen. (Schau mal in den Dienstvertrag) Du könntest das alte Dienstverhältnis auch beenden, dann bist nur mehr beim neuen Arbeitgeber angestellt. In Karenz bist du dann nicht mehr, aber das ist ja egal. Solang du nicht über die Zuverdienstgrenze kommst, kannst du weiterhin das KBG beziehen.

    Oh, seh grad du meintest die Geringfügigkeitsgrenze. Geringfügig darfst du dazu verdienen. Über der Geringfügigkeitsgrenze aber nur 13 Wochen im Jahr. Sobald du darüber bist, kann dein Arbeitgeber die Karenz für beendet erklären und deinen sofortigen Dienstantritt fordern. (Auch wenn du diese 13 Wochen+ bei einem anderen AG gearbeitet hast.) Kommst du dann nicht, ist es ein sofortiger Entlassungsgrund.

    In deinem Fall könnts dir egal sein, aber einfach wärs, das alte Dienstverhältnis zu kündigen. Die Frage ist, ob du beim neuen AG anfängst und mal schaust, ob es passt zwischen euch und erst dann kündigst. Kündigst du gleich und kommst dann drauf, dass es nicht passt, hast du kein Sicherheitsnetz mehr (alter Job).
     
  3. moonlight00

    moonlight00 Gast-Teilnehmer/in

    Karenz - wieder arbeiten - Pension

    hallo!

    vielen dank für deine info...

    ich hätte da noch eine frage...

    mir werden ja pro kind max. 48 monate für die pension angerechnet. wenn ich jetzt nach 14 monaten wieder arbeiten gehe, werden dann die restlichen 34 monate doppelt angerechnet?

    lg moonlight
     
  4. Sternenzauber

    Sternenzauber Gast-Teilnehmer/in

    das weiß ich leider nicht. gefühlsmäßig würd ich denken, da gehts um zeit, die man in der karenz oder als hausfrau verbringt, dh wo man nicht über den job jahre sammelt.
     
  5. Antschi

    Antschi Gast

    Soweit ich weiß nicht. Bei der PVA gibts aber eine Hotline, dort erfährst Du sicher genaueres, auch in welcher Höhe die Kinderbetreuungszeiten angerechnet werden - gut möglich daß Du mit den Abgaben die durch die Arbeitstätigkeit anfallen besser aussteigst.
     
  6. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in


    Jein - die Kindererziehungszeiten sind nach der neuen Pensionsberechnungsmethode Beitragszeiten - d.h. vom FLAF werden für dich Beiträge einbezahlt, ich glaub wie wenn du ein Gehalt von ca. 1.700 € haben würdest.
    Diese Beiträge werden auch einbezahlt, wenn du nebenbei arbeiten gehst (halt bis max. zur Höchstbeitragsgrundlage).
    D.h. wenn du nebenbei arbeiten gehst, kriegst du zwar keine zusätzlichen Monate für die Pension angerechnet, aber die Bemessungsgrundlage für die Pension steigt in den ersten 4 Jahren um eben diese ca. 1.700 € (man tut also so, wie wenn man um 1.700 € mehr verdienen würde in der Zeit - soll ein Ausgleich für die Teilzeitarbeit von Frauen sein).

    Ich hoffe, das war jetzt halbwegs verständlich :wave:
     

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