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Arbeit, Karenzzeit, 2. Kind und eaKBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Andra84, 14 Dezember 2011.

  1. Andra84

    Andra84 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    mein Kleiner ist jetzt 5 Monate alt, ich arbeite seit Ende des Mutterschutzes 10h die Woche im Homeoffice. Das funktioniert sehr gut. Ich beziehe das eaKBG und mein Chef noch bis Mitte Juli 2012. Dann wird vermutlich der Papa noch 2 Monate in Karenz gehen, ich in dieser Zeit mindestens 20 h arbeiten gehen. Danach erwartet mein Chef von mir, dass ich mit mind. 20h, am liebsten noch mehr, wieder einsteige. Krippenplatz haben wir ab Dezember 2012, die 2 Monate würden wir schon überbrücken können, das ist nicht das Problem und ich könnte mir vorstellen, ab Dezember mit 20-25h wieder einzusteigen.
    Aber: wir möchten eigentlich schon noch ein zweites Kind und das mit nicht zu großem Abstand. Wenn ich vor dem zweiten Geburtstag des ersten Kindes in Mutterschutz gehe, bekomme ich ja noch einmal das eaKBG, wenn ich das richtig verstanden habe.

    Meine Fragen nun:

    1) Ich habe aktuell nur 1 Jahr Karenz angemeldet, um das eaKBG zu beziehen, muss man aber noch in Karenz sein, ich müsste diese also auf die 2 Jahre verlängern. Muss ich das beim Arbeitgeber und bei der GKK machen oder nur beim Arbeitgeber?
    2) Wir würden ca ab Juli 2012 wieder zu basteln beginnen, wenn alles so läuft wie wir uns das vorstellen. Soll ich dann vor meinem Chef so tun, als käme ich eh im Dezember wieder oder wäre das unfair? Er muss ja auch planen... Wenn ich dann im Oktober noch so tu, als würd ich im Dezember anfangen und im November sag ich ihm dann: "Du übrigens, ich bin schwanger" ist doch ziemlich fies oder?
    3) Nehmen wir an, ich bin dann im Sommer/Herbst wieder schwanger, der Große kann nicht in die Krippe (weil die einen nicht nehmen bzw rausschmeißen, wenn man wieder schwanger ist) aber ich arbeite weiter von zu Hause aus. Wenn ich nur geringfügig verdiene, muss ich mich zusätzlich versichern?
    4) Wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt werde, wird das eaKBG dennoch vom Gehalt vor der ersten SS berechnet, richtig?

    Ich möchte halt keinen Fehler machen, denn rein mathematisch würde uns das eaBG sehr weiterhelfen. Natürlich wollen wir nicht deshalb ein 2. Kind, bevor solche Bemerkungen kommen, aber wenn es schon möglich ist, kann man ja versuchen, es richtig zu "timen" :)

    Danke für die Infos!
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Soweit ich weiß muss beim ekbg der Versicherungsfall = Schwangerschaft vor Ende des ekbg eingetreten sein damit du es beim zweiten Kind in voller Höhe beziehen kannst! Erkundige dich da bitte!
     
  3. rufuswi

    rufuswi Gast-Teilnehmer/in

    zu 1) Hier gibts folgenden Text, den kennst Du selbst aber vermutlich schon:
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina.../EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx

    Anspruchsvoraussetzungen:
    Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine tatsächliche sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt werden. Unterbrechungen von insgesamt bis zu 14 Tagen sind irrelevant. Krankheit oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis stellen keine Unterbrechungen dar.

    Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist. Ebenfalls gleichgestellt sind Zeiten der Gewährung einer Betriebshilfe oder eines Wochengeldes für Selbständige.

    -> Demnach dürfte es tatsächlich um die individuell vereinbarte Karenzzeit gehen.

    Generell zu Deinen Fragen: Super Fragen, zeigt, dass man glauben könnte, man weiss schon viele Antworten aber es gibt doch noch genug spezielles. Ich würde mich an Deiner Stelle beraten lassen, weiss nicht wo am besten -> AK?

    Toll wäre, wenn Du profunde Antworten hättest, diese hier mitzuteilen. Ich für meinen Teil kann leider kaum weiterhelfen.

    Zu 2) Hängt - denke ich - auch stark vom Verhältnis zum Chef ab. Man liest immer wieder mal, dass Unternehmen den Mitarbeitern auch nichts schenken. Es ist nunmal oft so, dass eine Schwangerschaft nicht im Interesse der Firma ist. Verständlich einerseits. Andererseits besteht das Leben nunmal auch aus Familie. Work-Life-Balance ist leider nicht einfach zu bewerkstelligen.
     
  4. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Und zusätzlich Ab 2012:

    "Zeiten des Mutterschutzes und Zeiten der Elternkarenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines älteren Kindes) sind einer Erwerbstätigkeit nur dann gleichgestellt, sofern unmittelbar in den 6 Monaten davor eine tatsächliche in Österreich sozialversicherungs-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt worden ist.
    Achtung: Mutterschutz und Elternkarenz gibt es nur bei aufrechtem Dienstverhältnis!
    Gilt für Geburten ab 1. Jänner 2012!"

    Siehe http://www.bmwfj.gv.at/FAMILIE/FINA...EN/KINDERBETREUUNGSGELD/Seiten/Aktuelles.aspx

    Wenn du eh 10h arbeitest, dann brauchst du die Karenz eh nicht für das Erwerbstätigkeitserfordernis

    LG
    S.
     
  5. Andra84

    Andra84 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    also ich habe heute Nachricht von der GKK bekommen und wollte euch teilhaben lassen:

    Also es sieht so aus:
    Anspruch auf eaKBG und Wochengeld hat man dann, wenn der Mutterschutz für das zweite Kind beginnt bevor das erste 2 Jahre alt ist.

    Wochengeld berechnet sich dann, wenn man in dieser Zeit einen geringfügigen oder Halbtagsverdienst hat,aus dem TZ Verdienst, ansonsten kriegt man keines. KBG berechnet sich aus dem letzten KAlenderjahr in dem kein KBG bezogen wurde, bei mir zB 2010, weil mein Kind im Juli 2011 geboren wurde und ich somit sowohl 2011 als 2012 KBG bezogen habe. Man kann also dazwischen beruhigt etwas arbeiten gehen, bringt einem keinen Nachteil.

    Man kann sich jetzt entweder mitversichern in der Zeit wo man nicht arbeitet, das kostet nichts, man ist aber in der Zeit nur krankenversichert. Oder man versichert sich selbst nach §19a, das kostet so ca 55 Euro im Monat, dafür ist man auch pensionsversichert.

    Die Auskünfte hab ich von der OÖGKK, müsste aber generell so gelten. Die AK hat ähnliches gesagt, wobei sich die nicht so recht auskannten.

    Ich werde es jetzt so machen, dass ich die Karenz bei meinem AG offiziell auf 2 Jahre verlänger (ich werd ihm halt sagen, es geht mir um die Pensionszeiten oder so). Für den Kleinen hätte ich ab Dezember einen Platz in der Krippe, könnte also ab da wieder mit 20 h einsteigen. So werd ich das mal belassen (auch den AG in diesem Glauben lassen). Ich hoffe natürlich, dass ich bis November schwanger bin, dann ginge es sich bei mir mit dem eaKBG aus, dann gebe ich den Krippenplatz an jemanden anderen weiter und bleibe einfach bis zur Geburt des 2. zu Hause, mein AG hat ja nix von mir, wenn ich dann ein paar Monate später wieder weg bin. Er wird zwar auch keine Freude haben, wenn ich dann erst in zwei Jahren wieder komme, aber ich kann mich bei unserer Familienplanung ja nicht nach ihm richten, das ist mir wichtiger. Wenn ich nicht schwanger werde, nehme ich den Krippenplatz in Anspruch und arbeite einfach mal halbtags bis sich Nr. 2 einstellt, dann muss ich halt eine andere KBG Variante wählen.

    Einzige Alternative für den Fall, dass er voll grantig ist und mch rausschmeißt wenn ich nicht wie vereinbart mit Juli wieder anfange: Wir nehmen uns ein Au Pair, war auch schon eine Überlegung. Aber ich werd ihm mal so im März/April die Botschaft überbringen und schauen, wie er reagiert.
     
  6. angie81

    angie81 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für deine Infos... Was mir neu ist, dass man das ekaKbg bekommst wenn man vorm 2. Geburtstag des 1. Kindes in Mutterschutz geht. Dachte, dass das 2. Kind bereits vorm 2. Geburtstag des 1. Kindes auf die Welt kommen muss um Anspruch zu haben. Vielleicht kann das noch jemand klarstellen der gerade betroffen ist und eine sichere Auskunft geben kann.



    Was ich noch gehört habe: Wenn du während des Kinderbetreuungsgeldbezugs schwanger wirst und dann bis zur Geburt des 2. Kindes nicht mehr arbeiten gehst, bekommst du Wochengeld fürs 2. Kind, in der selben Höhe wie beim 1. Kind.
     

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