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ANV/Wohnraumschaffung Terrasse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von noxi86, 15 Februar 2010.

  1. noxi86

    noxi86 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    habe eine Frage..

    kann heuer generell Wohnraumschaffung für eine Genossenschaftswohnung in die ANV aufnehmen. Habe im Zuge der Bauarbeiten die Terrasse von Standardgröße auf annehmbare :) Größe erweitern lassen (also in einem Betoniervorgang, mit Rechnung von einer Baufirma).
    Gilt das nun als Wohnraumschaffung oder nicht, generell, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind?

    Vielen Dank!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Würdest du eine Terrasse als WohnRAUM bezeichnen?

    Wohl eher nicht wodurch sich deine Frage von selbst beantworten müsste.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. noxi86

    noxi86 Gast-Teilnehmer/in

    Naja, aber Kosten der Umzäunung zählen ja lt diesem Steuerbuch scheinbar auch? Würd ich auch nicht als Wohnraum betrachten.. oder versteh ich da was falsch?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Jep, das ist jedoch nur für die Errichtung von Eigenheimen explizit angeführt.

    Bei Eigentumswohnung steht dizidiert die Errichtung der Eigentumswohnung drinnen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. noxi86

    noxi86 Gast-Teilnehmer/in

    Ich versteh das es so ist.
    Warum es so ist aber nicht.. wieso soll jemand mit einer Eigentumswohnung mit Garten den Zaun nicht anführen können? Das versteh ich grad gar nicht.
     
  6. noxi86

    noxi86 Gast-Teilnehmer/in

    Hab jetzt weitergesucht und folgendes gefunden:

    http://findok.bmf.gv.at/findok/showBlob.do;jsessionid=0ADB1C1837E26A185D378B4A0512C8CA?rid=125&base=GesPdf&gid=

    © Bundesministerium für Finanzen 70 - 22

    7.6.4 Wohnraumsanierung
    7.6.4.1 Begünstigter Wohnraum
    522
    Begünstigt sind nur Aufwendungen zur Sanierung bereits vorhandenen Wohnraumes. Die Aufwendungen für die Schaffung neuen Wohnraumes durch Dachbodenausbau, Umgestaltung von Kellerräumen, Verbau einer Loggia oder Dachterrasse usw. sind bei Eigenheimen und Eigentumswohnungen Aufwendungen zur Schaffung von Wohnraum.

    Also zählt eine Dachterrasse scheinbar doch als Wohnraum..
    warum sollte das dann generell nicht für eine normale auch gelten?
    Unter der Annahme es ist eine Eigentumswohnung.. als Sonderausgaben abzugsfähig sind mind. 8-jährig gebundene Beträge zur Schaffung von Wohnraum.. würde die Terrasse daher so finanziert werden, müsste es doch theoretisch klappen. Wo ist mein Denkfehler? :confused:

    Danke für deine Hilfe!
     
  7. haifischjunge

    haifischjunge Gast-Teilnehmer/in

    Verbau einer Loggia oder Dachterrasse meint mMn dass die Außenflächen verbaut werden und damit Wohnraum geschaffen.
     

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