1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

ANV und Bundesheer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 16 März 2011.

  1. maho

    VIP: :Silber

    ... es geht um die bezugsauszahlenden Stellen...

    Jahresablauf: (die Firma war immer die selbe)
    bis Ende Jänner 2010 Lehrling - dann bis Juni gearbeitet, Juni bis Anfang Dezember Bundesheer, dann die restlichen 3 Wochen wieder bei der gleichen Firma gearbeitet....

    Fragen:
    * Was muss jetzt unter bezugsauszahlende Stellen rein geschrieben werden? 1 oder wird das Bundesheer als 2. Stelle gewertet?

    * Muss bedingt durch die Bundesheerzeit irgend ein anderes Formular ausgefüllt oder sogar zusätzlich ausgefüllt werden?
     
  2. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    machst du finanzonline oder über das herkömmliche zettelwerk? Über finanzonline mussen normalerweise automatisch die 2 auszahlenden stellen in dem jahr angegeben sein. Und normal brauchst du das bh ned mal angeben, da der lohn ja unter der geringfügigkeitsgrenze liegt, somit brauchst auch keine lohnsteuer zahlen. Lg
     
  3. raphaela-thomas

    raphaela-thomas Gast-Teilnehmer/in

    normal brauchst du das bh ned extra angeben, da der lohn ja unter der geringfügigkeitsgrenze liegt, somit brauchst auch keine lohnsteuer zahlen. Lg
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden