1. Reden wir miteinander ...

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ANV-Troubles bei Daten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von muja, 20 März 2012.

  1. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    wir haben heuer das erstemal die AVN online gemacht.
    Bis zum Wochenende habe ich immer in der Databox den Bescheid gesehen wieviel wir bekommen (so wie die Verständigung welche man immer in Briefform erhält).Nun ist das weg :confused:
    Ich sehe auch nicht mehr im Postausgang was ich geschickt habe.

    Habe nun schon beim Finanzamt angerufen aber die meinen nur das muß erst bearbeitet werden.Klar das wäre auch fein wenn sie das bald tun würden denn wir haben das Zeitgleich mit Freunden geschickt und die haben ihren Bescheid schon bekommen.

    -kann mir wer sagen ob und wann ich wieder sehe was ich weiter geschickt habe?
    -ich habe auch den Mehrkindzuschlag angegeben und der ist bei der Berechnung aber nicht dabei

    Danke und lg
     
  2. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    hi,
    also das was du abgeschickt hast kannst du folgendermasse nachschauen

    Abfragen
    Steuerakt
    Jahr Eingeben

    dann siehst du den Text "Einkommensteuer - Erklärung elektronisch eingelangt" - diesen Anwählen dann siehst du die Sachen die du ans Finanzamt geschickt hast

    drunter hab ich jetzt stehen "Einkommensteuer - Erstbescheid" - wenn ich den anklicke dann kommt der in die Databox und fort dort kann ich ihn aufrufen und ausdrucken

    ich hoffe dir geholfen zu haben
    wie das mit dem Mehrkinderzuschlag ist weiß ich nicht da der ja erst ab 3 Kindern gilt

    das hab ich auf der Hp vom Finanzministerium gefunden
    Ab 1. Jänner 2011 steht ein Mehrkindzuschlag von 20 € (davor 36,40 €) monatlich für jedes im Bundesgebiet lebende (Ausnahme EU-Raum) dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird, zu.
    Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Somit gebührt der Mehrkindzuschlag 2011 in Höhe von 20 € auf Basis des Familieneinkommens 2010.
    Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert bei dem für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständigen Finanzamt im Rahmen der (Arbeitnehmer-) Veranlagung zu beantragen.
    Die Druck-, Ausfüll- und Speicherversion der entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen. Dort ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Formular E1) bzw. der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) und - sofern keine Veranlagung erfolgt - mit dem Formular E4 die Beantragung möglich.
    Einkommensgrenzen für den Bezug des Mehrkindzuschlags

    • 2006: 45.000,- €
    • 2007: 55.000,- €
    • 2008: 55.000,- €
    • 2009: 55.000,- €
    • 2010: 55.000,- €
    vielleicht war der Bezug bei der Person die eingereicht hat zu hoch?
     
  3. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    das mit der Jahreszahl eingeben funktioniert schon denn da steht das er noch überprüft werden muß.
    Wenn ich aber auf den Bescheid gehe dann steht eben was ich alles angegeben habe.
    Ich hatte aber in der Databox den Bescheid von der Vorberechnung,so wie man eben den Brief immer bekommt wo genau drauf steht was man erhält und davon sehe ich nun nichts mehr.
    Den Mehrkindzuschlag bekommen wir schon denn so ein Einkommen haben wir leider oder Gott sei Dank nicht :eek:

    Danke für Deine genaue Erklärung.
     
  4. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in

    weiß sonst noch wer wie ich wieder zu der Vorberechnung komme?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Vorberechnung ist nur möglich solange du den Antrag zur ANV noch nicht abgeschickt hast, danach nicht mehr (wozu denn auch?)
    Jetzt heisst es warten bis der Einkommensteuerbescheid in der Databox ist und somit der Akt bearbeitet.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. muja

    muja Gast-Teilnehmer/in


    Danke vorweg
    Ich habe den Bescheid ja schon vor zwei Wochen angeschickt und in der Databox sah ich bis Sonntag eben immer die Vorberechnung inkl. Dekckblatt (sah aus wie den Bescheid wenn man ihn in Briefform bekommt).
    Nun ist der eben weg.Mir geht es eben drum wenn bei der Vorberechnung eben ein Betrag gestanden hat und dann was anderes im Bescheid steht dann kann ich mich ja nicht berufen oder?

    Vielen Dank und lg
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Vorberechnung ist schön und gut, aber relevant ist der Einkommensteuerbescheid und nur gegen diesen ist ein Rechtsmittel in Form der Berufung möglich solltest du der Meinung sein dass er nicht stimmt.

    Warte einfach mal ab bis der Bescheid zugestellt ist.
     

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