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ANV-Sonderausgaben Wohnraumschaffung - again..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von sely, 3 Mai 2011.

  1. sely

    sely Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    zu diesem Thema gibt es schon einiges.. aber zu meinem Fall hätte ich nix gefunden.

    Zusammen mit meinem LG haben wir uns eine Genossenschaftswohnung genommen - aufgrund meines etwas niedrigenen Einkommens bin nur ich Mieter dieser GW.

    Für den GW-Anteil haben wir 1/3 bar bezahlt - wurde vom LG-Konto überwiesen - den Rest haben wir über einen gemeinsamen wohnbauspardarlehen finanziert.

    Den Barbetrag könnten wir zur Gänze im 1.Jahr als Sonderausgaben bis zur Höchstgrenze absetzen, aber auch LG, wenn er als Mieter aufscheint?

    Machen es mit Finanzonline, was müßte ich bei einer Überprüfung als Unterlage liefern? den Überweisungsbelege und die Aufstellung mit dem geforderten Genossenschaftsbetrag?

    Die Folgejahre sehe ich weniger als Problem, da der Kredit ja auf uns beide läuft.

    Danke für die Antwort.
     
  2. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nachdem ihr die Wohnung gemeinsam bewohnt und in einer Lebenspartnerschaft lebt, könnt ihr die Sonderausgaben auch gemeinsam absetzen. Allerdings aufpassen: Nicht jeder die gesamte Summe, sondern anteilsmäßig. Also insgesamt den Betrag nur einmal. Hierbei könnt ihr aber aufteilen, wie ihr wollt und wie es steuerlich am günstigsten ist.

    Nachdem der Deckelungsbetrag für Topfsonderausgaben bei 2920 Euro liegt (davon wird ein Viertel, also 730 Euro, schlagend), könnt ihr entsprechend euren übrigen Topfsonderausgaben so aufteilen, dass ihr beide auf den Höchstbetrag kommt. (Wird aber sicher eh kein Problem sein).

    Unterlagen, falls gefordert, sind genau die, die du anführst. Damit sollte das Finanzamt zufrieden sein.

    Liebe Grüße
    Anyanca
     
  3. sely

    sely Gast-Teilnehmer/in

    Danke anyanca. für die prompte Antwort.. war schon klar wegen dem aufteillen.. und nicht beide den gesamten betrag.. aber die Barzahlung war fast 10 THD EUR somit kommt der Höchstbetrag bei beiden zum tragen.
     
  4. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Das hab ich mir eh gedacht :) Aber wie gesagt, das mit dem Aufteilen ist gar kein Problem. Immerhin nutzt ihr beide die Wohnung als Paar und somit tragt ihr ja grundsätzlich auch die Ausgaben gemeinsam (selbst wenn sie nur von einem Konto weggehen).

    LG
     

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