1. Reden wir miteinander ...

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ANV kinder/alimente

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von morty, 11 März 2011.

  1. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    das gibts ja seit voriges? jahr diesen absetzbetrag von 260 bzw. 132 €, ich dachte immer damit wär die sache erledigt.
    nachdem ich 2010 erstmalig auch alimente gezahlt habe hab ich gesehen dass es da noch ein feld dafür gibt. ist das dann korrekt? die 132 ankreuzeln UND die bezahlten alimente? oder doch nur eines davon? :kopkra:
     
  2. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub, Du kannst dann nur die Alimente absetzen. Bin mir aber nicht sicher. Kann aber meinen Exmann fragen.
     
  3. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Hab mal nachgelesen. Diesen Absetzbetrag (220,- und 132,-) gilt nur für ein haushaltszugehöriges Kind. Das heißt: Kind nicht bei Dir, zahlst Alimente, dann kannst Du nur die Alimente absetzen.
     
  4. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht korrekt!

    Du kannst sehr wohl die Alimentezahlungen UND den Freibetrag absetzen. Es gibt nämlich den 3.2 Punkt auf dem Formuliar L1k "Kinderfreibetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind" das sind ebenfalls 132,-- Euro.

    Das ist fix so, ich mach das für meinen Partner auch immer so seit es das gibt.

    LG
    Coffee80
     
  5. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Ok, sorry,das hatte ich nicht gesehen:eek:
     

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