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ANV, Hat FA auch eine Frist?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von schnecke27, 14 März 2012.

  1. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    ich habe mal eine frage , habe am 13. Feb. 2012 die AVN für 2009 und 2010 gemacht. habe auch zum erstenmal den Mehrkindzuschlag eingeklickt da wir seit 2010 drei kinder haben.
    bis jetzt habe ich noch nicht bekommen. Weder wegen dem Mehrkindzuschlag noch wegen der AVN.
    im Steuerakt steht das meine Daten geprüft werden..
    und das ist meine Frage, wie lange darf sich das Finanzamt zeit lassen? haben die auch eine frist bis wann sie eine Steuererklärung geprüft haben sollten?

    dann habe ich am 10. März die AVN für 2011 gemacht ( war erst der Lohnzettel drinnen ) , nun steht dort dabei das die sozialversicherungszeit noch fehlt und deshalb nicht bearbeitet werden kann...

    was würdet ihr tun? muss ich für den mehrkindzuschlag extra ein formular ausfühlen, mir kommt vor ich habe gelesen es genügt wenn ich den bei der AVN geltend mache.


    ich weiß nervig diese ganzen Fragen und eh immer die ähnlichen aber nicht genau so das meine beantwortet wären deshalb muss ich selber noch mal nachfragen.

    liebe grüße
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das Finanzamt hat mW 6 Monate Zeit ab Einreichdatum Zeit zur Bearbeitung der ANV.

    Für den MKZ brauchst du kein eigenes Formular abgeben (ich glaub bis 2009 war es möglich den MKZ extra zu beantragen) und ab 2010 ist die Beantragung des MKZ ohnehin nur mehr mit der ANV vorgesehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    hallo,
    danke für die info.. naja dann wart ich mal ab.. in fünf monaten wird sich sicher noch etwas tun ;):(

    liebe grüße
     

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