1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Lady1984, 28 Februar 2013.

  1. Lady1984

    Lady1984 Gast-Teilnehmer/in

    Liebe Leute!

    Ich habe schon des Öfteren meine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt, allerdings nichts kompliziertes, einfach nur "1 auszahlende Stelle" angegeben und das wars :oops:

    Jetzt aber möchte ich mich mit dem Ganzen näher auseinandersetzen und irgendwie blicke ich nicht durch :( Ich habe schon so viel auf diversen gängigen Internetseiten gelesen (Arbeiterkammer, BMF,...) aber für mich ist das sowas von kompliziert geschrieben und kaum glaube ich, dass ich es verstanden habe, steht dann wieder dort, "....dieser Betrag kann aber nur dann geltend gemacht werden wenn xy=a² und wenn sie Punkt 1 und Punkt 2a/3b nicht berücksichtigen....." :ROFL: Sorry, natürlich stehts nicht so dort, aber so in etwa kommt mir das vor :roflmao:

    Deswegen ein paar einfache Fragen vorweg:

    1.) Ich nutze zu Hause das Internet auch beruflich. Angenommen, das Internet kostet 24€ im Monat und ich gehe davon aus, dass ich es 1/3 für die Arbeit benötige, also 8€ im Monat dafür ausgebe, schreibe ich dann bei den Werbungskosten in das Feld einfach 96 (12x8€) hinein?

    2.) Ab und zu kaufe ich mir auch verschiedene Bücher für meine Arbeit. Auch diverses Kleinzeug, wie Mappen, Stifte, Hüllen, Laminierfolien, Laminiergerät, usw.
    Da steht was von wegen, wenn es weniger als 132€ im Jahr ausmacht, dann brauch ich nichts hineinschreiben?! Aber angenommen, ich rechne all das Kleinzeugs zusammen und komme auf 145€, dann trage ich das dort ein?

    3.) Mein Laptop, den ich mir vor 2 Jahren, also im Jahr 2010 gekauft habe (und beruflich sagen wir mal 50% nutze), kostete exakt 444€. Kann mir wer ganz einfach erklären, wie das nun funktioniert bei der ANV? Für 2010 habe ich auch noch keine ANV gemacht eben aus dem Grund, weil ich mich irgendwie hinten und vorne nicht auskenne.

    4.) meine letzte Frage: Kann ich meine Unfallversicherung auch einfach 1:1 so eintragen und wenn ja, wo genau trage ich die ein?

    5.) Sonstige Insidertipps von euch?

    Liebe Grüße, Lady
     

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