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ANV - Essensbeitrag absetzen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lisibeth, 16 Februar 2012.

  1. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß mittlerweile das man für das kalenderjahr 2011 den Essensbeitrag absetzen kann, meine Frage ist jetzt nur, wie muß ich das nachweisen? Reichen da die monatlichen Rechnungen oder muß ich das extra beim Magistrat ansuchen? Wäre toll wenn wer Bescheid weiß.
    Danke

    lisibeth
     
  2. Asterix

    VIP: :Silber

    hi

    Ich habe, seitdem die Betreuung (in meinem Fall Hort) absetzbar ist, immer beim Amt angerufen (Nr. sagt dir die Kiga Leiterin) und um eine Bestätigung fürs FA gefragt, die mir zugeschickt wurde/wird. Die vom FA wollen diesen Beleg (ich kopier ihn für mich sicherheitshalber) haben - so faxe ich ihn halt, da ich den Steuerausgleich online mache.

    lg Asterix:wave:
     
  3. Stefan

    Stefan Gast

    Ich hab das direkt im Kindergarten bei der Leiterin angefordert.
    Hat keine 2 Minuten gedauert und wurde sofort ausgedruckt.

    Kurze Frage noch: Können Bastelbeiträge auch abgeschrieben werden?
     
  4. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Echt? so schnell? Ist das ein Wiener Städtischer?

    lisibeth
     
  5. Stefan

    Stefan Gast

    Kinderfreunde
     
  6. tondy

    VIP: :Silber

    Ja.
     
  7. sister-s

    sister-s Gast-Teilnehmer/in

    Du kannst das Schreiben für das Finanzamt unter der Nummer 01/ 4000 93 780 anfordern, dann wird es dir mit der Post zugestellt. (Bei Kindergärten der Stadt Wien) Die Rechnungsnummer parat halten!
    Liebe Grüße
     
  8. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antworten, mein Sohn hat heute schon beim MA angerufen und nächste Woche bekomme ich die Rechnungen fürs Finanzamt.

    lg

    lisibeth
     
  9. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Guten Morgen :)

    Angeblich kann man den Essensbeitrag rückwirkend bis 2009 absetzten, wisst ihr ob das auch stimmt?

    LG
     
  10. lisibeth

    lisibeth Gast-Teilnehmer/in

    Das weiß ich leider nicht, habe es aber so verstanden das es erst seid 2011 möglich ist. Aber vielleicht weiß wer mehr.

    lg

    lisibeth
     
  11. Nadz

    Nadz Gast-Teilnehmer/in

    Muss man den Brutto oder Netto Betrag nehmen?
     
  12. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in



    Hallo,

    hab jetzt bei der AK angerufen, also es ist möglich die vorherigen Jahre auch zu bekommen, nur muß man da beim FA einen Antrag stellen, das geht nicht über den Steuerausgleich für 2011 für die Jahre davor.

    Lg
     

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