1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brenni75, 23 Februar 2011.

  1. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Habe gestern in der Nacht im finanzonline auf einmal folgende Meldung drinnen gehabt:
    Daten Ihrer Erklärung müssen noch geprüft werden, bitte halten Sie Ihre Belege für allfällige Ergänzungs- oder Auskunftsersuchen Ihres Finanzamtes bereit.
    Heißt das jetzt, daß ich die ganzen Unterlagen vorlegen muß, oder ist das nur Standard, wenns bearbeitet wird? Weiß das wer, oder hat die gleiche Meldung.
    Tatsache ist, daß die Meldung bis gestern 22h00 noch nicht drinnen war. Um ca. 0h00 schon mit dem gleichen Datum wie die Einreichung war (18.1.), obwohl erst gestern die Lohnzettel der WGKK da waren.
     
  2. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Nachdem erst gestern die Lohnzetteldaten gekommen sind, konnte deine Arbeitnehmerveranlagung auch erst gestern zu Bearbeitung in der EDV weitergeleitet werden. Von daher kommt diese Meldung.
    Kommt es zu einer Überprüfung deiner Daten, wirst du vom Finanzamt verständigt, erst dann musst du deine Unterlagen einreichen.

    Dass es um ca. 00:00 Uhr zur Änderung kommt folgt daher, dass die einlangenden Daten beim Finanzamt erst im Bundesrechenzentrum verarbeitet und verknüpft werden müssen. Dies erfolgt im Nachlauf der Server, und in deinem Fall wars eben ca. um diese Zeit durch.
    Solange nicht alle benötigten Daten (Lohnzettel etc.) übertragen sind, hängt deine ANV ja im System und kann nicht verarbeitet werden.

    LG
    Anyanca
     
  3. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Jetzt blick ich ein bissi durch
     
  4. BirgitSe1

    BirgitSe1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Das war bei uns auch der Fall.

    Sie meinten dann - als mein Mann bis zum Sachbearbeiter durch kam - dass es daran liegt, dass sie von Wien die Aufforderung haben, ALLE Belege zur Kinderbetreuung zu überprüfen.

    Zum Glück konnten wir diese Auskunft so früh bekommen und durften daraufhin auch schon diese Belege abgeben. - 4 Tage später war dann auch das Geld da. (heute :D)

    Es kann aber auch Monate dauern, bis sie einen auffordern, die gewünschten Belege nachzubringen...

    Liebe Grüße,

    Birgit
     
  5. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    GGGGGG Jetzt ist der Eintrag wieder weg! Ich glaub die haben ein bissi Chaos. Hab mich schon auf eine Prüfung eingestellt. :rolleyes:
     
  6. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Hattest du eine Kinderbetreuung abgegeben?
     
  7. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, meine Mäuse sind schon zu groß für Kinderbetreuung. Hatt eine Pflichtveranlagung, weil ich Krankengeld bezogen habe. Aber hab schon den Bescheid zugeschickt bekommen:)
     
  8. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Kurze Frage: wieviele LZ hast du da einegeben? Ich hab 1 LZ vom Dienstgeber, und 2 LZ von der GKK; geb ich da jetzt 3 LZ ein?
     
  9. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Nur eine lohnauszahlende Stelle angeben. L1 ist pensionsberechtigte Auszahlung und von der GKK, wenn Krankengeld, ist L3.
     
  10. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Danke! Und wo trag ich den L3 dann ein?
     
  11. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Wie meinst eintragen? Die Lohnzettel werden automatisch an das Finanzamt geschickt. Willst Du eine anonyme Vorberechnung machen? Dann Daten weiterer Lohnzettel hinzufügen. Wenn nicht, brauchst Du nix eintragen, denn das wird online automatisch gemacht
     
  12. Nicki128

    Nicki128 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    früher hat es unter den Einkunftsarten einen Punkt gegeben, wo eben stand Bezüge aus Krankengeld, den hab ich gemeint.
     
  13. brenni75

    brenni75 Gast-Teilnehmer/in

    Achso! Nein, den Punkt gibt es nicht mehr. aber glaub mir, das Finanzamt weiß genau, daß da noch was fehlt. ;)
     

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