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ANV - Bescheid

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Wien1973, 9 März 2012.

  1. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Leute,
    nun endlich wurde ANV veranlagt ABER......
    Laut Steuerakt 2011 Bescheid wird erstellt und in Databox zugestellt.

    Auf Steuerkonto sehe ich folgendes:

    -bei Termine steht Fällig 16.04.2012 ?????
    -Berechnete Betrag ist viel viel weniger ( vorberechnung und Anonyme Steuerberechnung - gleiche summe) daneben steht noch rückstand!!!!?????

    Weiß jemand,was es ist?

    Anrufen bei FA werde ich nicht mehr (immer ist ein "netter Herr" am werk).


    lg
     
  2. papilloncrea

    papilloncrea Gast-Teilnehmer/in

    Liest sich für mich wie als ob du was zurückzahlen müsstest, genau kann ich es aber nicht sagen!
    Mich irritiert das Datum ein wenig! Aber vielleicht kann dir ja jemand besser auskunft geben!
    Aber beim FA würd ich dennoch nochmal anrufen und nachfragen!
     
  3. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Um etwas zurückzahlen zu müssen,kann eigentlich nicht sein,da ich
    - bis Mai 2011 gearbeitet habe
    - im jahr 2011 Urlaubstage nach Karenz ausbezahlt bekommen habe usw usw

    Tatsache ist das Vorberechnung (bevor ich es verschickt habe) und Anonyme Steuerberechnung (gestern) die selbe Summe Berechnet haben (über 1000 Euro),komisch das jetzt was anderes steht:eek:
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Mach erstmal den in der Databox zugestellten Bescheid auf und schau was drinnen steht - ohne umfangreichere Information wird dir niemand eine Ferndiagnose geben können.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats!
    Seit ich gestern am nachmittag mein Bescheid in Databox gesehen habe bin ich sprachlos!!!
    Tatsächlich habe ich eine Nachforderung von 438,- obwohl laut vorberechnung und Anonyme Berechnung eine Gutschrift von über 1400,- zu sehen war (beide Berechnungen = gleiche summe).
    :confused:
    lg
     
  6. papilloncrea

    papilloncrea Gast-Teilnehmer/in

    oh weh, das ist ärgerlich!

    Aber versuchs mal mit berufung ob das was bringt!
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sinnvollerweise zuerst einmal den Bescheid ausführlich durchsehen um zu eruieren warum sich die Nachzahlung ergibt!
    Ebenso auf etwaige, nicht berücksichtigte Posten achten - sofern irgendwelche Posten gestrichen oder nicht in voller Höhe berücksichtigt wurden steht idR am Bescheid eine Begründung dafür.

    Erst dann die Berufung abschicken und begründen warum.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Wird das automatisch berechnet oder von FA mitarbeiter?
    Wie kann es sein,das meine beide Berechnungen Gutschrift zeigen (sonst hätte ich es nicht verschickt :rolleyes:) und dann bekomme ich Nachforderung?
    Wo kann ich es überprüfen lassen (ev AK oder so)?
    Danke & Lg
     
  9. treble.clef

    VIP: :Silber

    was steht denn drauf am bescheid? was wurde denn anerkannt von deinen absetzbeträgen?
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du kannst sehrwohl bei der AK einen Termin zur Überprüfung deiner ANV machen allerdings wird man dir auch nur anhand der von dir vorgelegten Unterlagen weiterhelfen können.

    Ich kann dir nur nochmal raten selbst die Angaben deines Antrags (im finanzonline siehst du es ohnehin unter "Einkommensteuer - Erklärung elektronisch eingelangt") mit den am Einkommensteuerbescheid Berücksichtigten zu vergleichen.

    Unter normalen Umständen kommt es recht selten zu einer Nachzahlung, vor allem wenn bei der Vorberechnung ein Guthaben zustande gekommen ist.
    Waren bei der Vorberechnung bereits ALLE Lohnzettel übermittelt?

    Liebe Grüße
    Mats
     
  11. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in


    Verkehrsabsetzbetrag -291,00
    Arbeitnehmerabsetzbetrag -54,00
     
  12. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Danke
     
  13. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du noch andere steuermindernden Posten in der ANV stehen?
    Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag bekommst eh ohnehin als Arbeitnehmer.
     
  14. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Begründung
    "Sie haben im Jahr 2011 steuerfreie Einkommensersätze erhalten (insbesondere Arbeitslosengeld,
    Notstandshilfe, bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener), die eine besondere Steuerberechnung nach
    sich ziehen (§ 3 Abs. 2 EStG 1988). Dabei werden die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte
    auf den Zeitraum des Erhalts der steuerfreien Bezüge umgerechnet, so als ob sie auch während des
    Bezugs der Einkommensersätze weiterbezogen worden wären. Daraus wird ein Umrechnungszuschlag
    ermittelt, der zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet wird. Mit
    diesem Durchschnittssteuersatz wird das steuerpflichtige Einkommen versteuert."

    Ist das ganze wegen geringfügiger arbeit (6h) im Monat Dezember?????Oder?

    Bei GG wurde anderes berechnet ohne Umrechnungszuschlag.(6 Monate Notstandhilfe + 6 M Lohn)
     
  15. Wien1973

    Wien1973 Gast-Teilnehmer/in

    Habe bei AK einen Termin
    :wave:
     

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