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ANV / Arzt- und Krankenhaushonorare

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von austrianxparent, 30 Januar 2012.

  1. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hallo !

    Hätte folgende Frage zur ANV:

    was kann man denn genau unter Arzt- und Krankenhaushonorare verstehen?
    ich bin letztes jahr beispielsweise 1 woche im krankenhaus stationär gelegen und musste ja im nachhinein dann einen bestimmten betrag dafür bezahlen.

    kann ich dann genau diesen bezahlten betrag unter dem punkt "Arzt- und Krankenhaushonorare" geltend machen oder wie ist das?


    LG
     
  2. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    ja, zusätzlich noch die Fahrtspesen zu und vom Spital.
    Alle Selbstbehalte in diesem Jahr, also Rezeptgebühr usw.
    +medizinische Kosten für die Kinder.

    Selbstbehalt für derarige Kosten:

    Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen
    von:​
    höchstens 7.300 € 6 %
    mehr als 7.300 € 8 %
    mehr als 14.600 € 10 %​
    mehr als 36.400 € 12 %

    Der Selbstbehalt vermindert sich um je
    1 %, wenn der Alleinverdiener- oder​
    Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,​
    sowie für jedes Kind, für das für mehr​
    als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag​
    zusteht.
     
  3. austrianxparent

    VIP: :Silber

    hmm, naja mich hat damals die rettung ins krankenhaus gefahren.

    aber bräuchte ich jetzt unbedingt die rechnung von dem betrag was ich für den krankenhausaufenthalt bezahlt habe, um die arbeitnehmerveranlagung in dem jeweiligen punkt auszufüllen?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ganz ohne Nachweis wird dir das Finanzamt die geltend gemachten Posten bei einer Überprüfung wohl rausstreichen. ;)
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Im Grunde genommen wäre es an der Zeit diese Staffelung zu überarbeiten und vereinfachen um die aktuellen Grenzsteuersätze (bzw. deren Grenzen) zu berücksichtigen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. austrianxparent

    VIP: :Silber

    also ich hab nun glücklicherweise die rechnung von dem krankenhausaufenthalt gefunden.

    und zwar steht auf der rechnung drauf: pflege-(sonder-) gebührenrechnung

    der aufenthalt dauerte 4 tage lang. 54,55 EUR waren das.

    die rechnung ist nämlich so aufgelistet:
    Kostenbeitrag §52 OÖ.KAG Abs.1 43,65 EUR
    zusätzl. Beitr. lt. KAG §52 Abs.3 7,25 EUR
    zusätzl. Beitr. lt. KAG § 52 Abs.4 3,65 EUR


    als hinweis steht noch dabei: das entgelt ist steuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 25 UstG 1994

    also kann ich für den aufenthalt im krankenhaus mit dieser rechnung den betrag unter "arzt-und krankenhaushonorare" geltend machen?
     
  7. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, nur wie eh schon die beiden anderen geschrieben haben: Bringen tuts erst was, wenn die gesamten Krankheitskosten den Selbstbehalt übersteigen.
    Das wäre eben z.B. bei einem Verdienst von 14.600€ müsstest du insgesamt mehr als 1.460€ ausgegeben haben, damits was bringt. Je höher der Verdienst, desto mehr Krankheitskosten muss man selber tragen. Also alleine die 50€ bringen gar nix...
     

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