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ANV - Alleinerzieherabsetzbetrag wenn nur AMS

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Renesmee, 3 Februar 2014.

  1. Renesmee

    VIP: :Silber

    Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitnehmerveranlagung. Und zwar war ich im Jahr 2013 NUR beim AMS, habe also bei der ANV nur den Alleinerzieherabsetzbetrag beantragt und bei den Bezüge auszahlenden Stellen 0 angegeben. Ist das so richtig?

    Muss ich da nun auch auf einen "Lohnzettel" vom AMS warten, bis das Finanzamt dann meinen Antrag bearbeitet? Eigentlich ja nicht, weil ich doch 0 auszahlende Stellen habe?!

    Bin gerade etwas verwirrt deswegen.... vielleicht weiß das ja jemand?

    Danke :)
     
  2. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ja musst du warten bis die ams eingegeben hat.
     
  3. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    bei uns hat das AMS die Daten schon übermittelt
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Du kannst jederzeit wegschicken, bearbeitet wird aber erst wenn das FA den Lohnzettel hat - auf finanz-online kann man nachsehen.

    -Fleur-
     
  5. Renesmee

    VIP: :Silber

    Aber wenn ich null stellen angebe, seh ich ja nicht ob noch ein zettel fehlt, oder? Ich seh den "stand" der anv nirgends?
     
  6. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    doch du siehst es.

    finanzonline
    Arbeitnehmerveranlagung
    Art der Erklärung
    für das Jahr 2013
    Lohnzettel

    dann siehst du ob das AMS schon übermittelt hat oder nicht
     
  7. Renesmee

    VIP: :Silber

    Aaah, jetzt seh ich es :) Vielen Dank!
     
    flip210475 gefällt das.
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    0 Stellen stimmt in dem Fall nicht - du beziehst ja vom AMS = 1.

    -Fleur-
     
  9. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    AMS ist nicht zu berücksichtigen, dass steht eigens dabei.


    Inländische Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen
    Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen.

    Tragen Sie die Anzahl der gehalts- und pensionsauszahlenden Stellen (Arbeitgeber/innen, Pensionsstellen) ein, die an Sie im Jahr 2013 Bezüge (Lohn, Gehalt oder Pensionen) ausbezahlt haben.
    Folgende Bezüge zählen hier nicht dazu: Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubskasse.
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Aha, danke - und dabei hab ich extra nachgeschaut - aber halt nicht genau genug.

    -Fleur-
     
  11. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Kein Problem , ich blick mich beim Pendlereuro net durch:D
    deswegen nicht zu berücksichtigen, weil von der Arbeitslosenunterstützung keine Lohnsteuer bezahlt wird.
     
  12. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    büdde gerne :)
     

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