1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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ANV - 0 Plan - Kind mit Behinderung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von orca, 26 Februar 2011.

  1. orca

    orca Gast-Teilnehmer/in

    hallo ihr lieben!

    ich hoffe ihr könnt mir durch dén jungle helfen. behindertenausweis für meinen sohn haben wir voriges jahr bekommen 60 v. H. jetzt weiss ich leider nicht was ich da alles abschreiben kann bzw auch, ob ich pflegegelnd bekommen kann.

    danke für mich ist das dias schlimmste im ganzen jahr, weil ich mich jedes mal von neuem nicht raussehe.
    danke
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Bei der ANV nimmst du für dein behindertes Kind das Beiblatt L1k indem du Kosten die in Zusammenhang mit der Behinderung stehen geltend machen kannst.

    Wie es mit Pflegegeld oder der erhöhten FBH aussieht, kann ich dir leider nicht beantworten.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Creature

    Creature Gast

    Die Bewilligung des Pflegegeldes hat mit dem Finanzamt genau nix zu tun...oder hab ich da jetzt in deinem Beitrag was mißverstanden :eek:.

    Ich glaub am gscheitesten ist, du rufst beim Fa an, bzw. pilgerst hin, und fragst dich durch (schreib gleich alles auf, was du geltend machen kannst)
     
  4. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Gast-Teilnehmer/in

    Hello,

    Am besten du stellst die Frage im Forum 'für Kinder die anders sind'.

    Da sind die passenden Experten zu diesem Thema ;)

    Lg DanY
     

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