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antrag auf mintestsicherung was benötige ich alles?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gizzi, 25 März 2012.

  1. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo kann mir wer helfen was ich alles für unterlagen brauche für den antrag?
    habe zusammen
    Mietvertrag
    Vorschreibung 2012 für die Mietwohnung
    Meldezettel von mir und den Kindern
    Staatsbürgerschafts nachweis und geburtsurkunde von mir und den Kindern
    Bestätigung von Kinderbetreungsgeld Bezug und den Zuschuss
    bestätigung von der Familienbeihielfe für die Kindern
    Mietzins beihielfe muss ich erst beantragen kann ich noch nicht abgeben

    Brauch ich auch die bestätigung wieviel strom ich zahle?
    Brauch ich auch eine bestätigung wieviel aliemente ich für die Kinder bekommen? wen ja wie und woher?
    Brauchen die sonst noch was?

    Vielleicht kann mir wer da weiterhelfen.
    Und wie lange dauert den eigendlich die Bearbeitungsdauer ist ein 1 Antrag

    danke schonmal
     
  2. spacedakini3

    VIP: :Silber

    Laß dir eine Bestätigung geben, was du alles abgegeben hast!

    Ich hab ewig gewartet, öfter angerufen und immer hat es geheißen, "Es kann bis zu 8 Wochen dauern" ich solle noch warten...hab ich auch, leider..dann nach langen Wochen hats dann vor Weihnachten geheißen, der Antrag ist schon seit September zurückgelegt! Ich hab einen Beleg vergessen, den hab ich per Email nachgeschickt und der ist nie angekommen.

    Nachdem ich nichts nachweisen konnte, wurde es auch nicht nachgezahlt. "Das kommt öfter vor, aber da kann man nichts machen."

    Alles Gute!
     
  3. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

    ..

    ich geh gerade nochmal das Formular durch.
    Man muss wirklich angeben von verwanden machen(eltern,geschwister? ) und wieviel einkommen die haben :confused:
    Was ist wen man vzu einen verwanden keinen Kontakt hat??
     
  4. Ethlinn

    Ethlinn Gast-Teilnehmer/in

    Solche Angaben betreffen normalerweise nur Personen die mit im Haushalt leben.
     
  5. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    also ich weiß nicht wie es bei dir ist, aber bei mir in NÖ war das ganze verdammt kompliziert und ich musste ALLES abgeben, von meldezetteln über mietvertrag, bis hinzu eventuell vorhandenen sparbücher, bausparer, sparkonten, kontostand, einfach ALLES!
    nachdem ich zweimal vorsprechen wollte und ich mit wirklich allem hinmarschiert bin und ich jedesmal wieder nach hause geschickt wurde, weil "keiner" da war, hab ich dann angerufen (da war dann plötzlich wer da) und der herr am telefon hat es mir dann grob durchgerechnet und meinte "da sie eh so viele alimente bekommen, schauts mit der mindestsicherung schlecht aus"... ich habs dann gelassen :rolleyes:

    ich hoffe du hast mehr glück! ruf vielleicht auch vorher an und die sollen dir sagen was du genau brauchst, schreibs dir auf und verlang den namen von der person am telefon. damit du es nachher (sollte was fehlen, wovon dir aber keiner gesagt hat dass du es braucht) nachweisen kannst...

    viel glück!!
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Was haben die Alimente von deinem Kind mit DEINER Mindestsicherung zu tun? :confused:
     
  7. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    wegen der Alimente

    http://www.sozialhilfetirol.at/berechnung.html

    da steht

     
  8. amanin

    amanin Gast

  9. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Für die Staatskasse schon. Immerhin spart sich der Staat sich dann evtl. die 191,38 Euro.

    Und die 231,98 welche nicht zum Einkommen gezählt werden könnten, greifen nur, wenn die Kinder mind. halbtags in exterer betreuung sind und die KM arbeiten geht. Damit kann die KM wohl die Betreuungskosten decken oder so wird es wohl gedacht sein.
     
  10. Immerlieb

    Immerlieb Gast-Teilnehmer/in

    tja, das weiß ich leider auch nicht...
    aber mir wars dann wirklich zu blöd. wirs sind deswegen nicht verhungert.
     
  11. amanin

    amanin Gast

    Ich hätte da schon wieder nachgehakt. Wäre ja nicht er erste Beamte der falsche Auskünfte erteilt :eek: Und irren ist nunmal menschlich
     
  12. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

    ...

    was bedeutet das den genau?
    Bei Unterhaltszahlungen, die Ihre Kinder im gemeinsamen Haushalt erhalten, gelten maximal € 191,38 als Einkommen zur Berechnung des Mindestsicherungsanspruchs

    bin aus tirol aber musste ja ne bundesweite reglung sein also keine unterschiede oder?
    Laut mintestischerung rechner ist aber von steiermarkt(gibt für Tirol online nicht) würde ich etwas bekommen trotz allimente für die kinder
     
  13. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Das heißt so viel, dass sie eventuell selbst auch ein EK hatte und irsinnig oft erhalten in NÖ die Personen nur BMS aufgrund der mehreren Personen die im gemeinsamen Haushalt leben.
    Nicht zu vergleichen mit Wien - Wien ist anders. Wie es in Tirol ist weiß ich nicht.
    Nein ist kein Bundesgesetz, ist wieder ein Landesgesetzt, lediglich die Obergrenze ist in ganz Ö gleich.

    Bsp NÖ Alleinerziehering = 579,95 Lebensbedarf + 193,31 Miete (falls diese auch bezahlt wird)
    + weiteres Kind mit Anspruch auf FB 133,95 + 44,46 Miete.
    Falls das Kind zb 250 Alimente hat - hat es keinen Anspruch auf BMS. Falls die Mutter 500 EUR EK hätte wäre der Auszahlungsbetrag EUR 273,26.
    Wäre ein ein LG im Haus reduziert sich der LB von beiden auf jeweisl EUR 434,69 + 144,99 Miete.

    Sämtliche Einkünfte (AMS, Einkommen, Pacht, weiß der Kuckuck was) wird vom Mindeststandard abgezogen.

    Anderes Rechenbeispiel Wien:

    Alleinerzieherin EUR 773,26, (579,95 LB und 193,31 Miete)egal ob Miete bezahlt wird oder nicht. Die kriegt jeder (abzüglich seines EK)
    + Kind mit Anspruch auf FB 208,78 (beide Beträge inkl. Miete)

    Des weitern zb ist noch ein Unterschied.. in NÖ wird die Wohnbeihilfe bzg der Wohnzuschuss vom Mietanteil abgezogen (sie meinen sie fördern nicht doppelt - kompletter Schwachsinn) dh erhielte unsere oben angeführte AE einen Wohnzuschuss von 300 Euro sieht sie keinen Cent vom Mietenbedarf (-193,93)
    in Wien würde es die 300 zusätzlich geben....
    Juhu gerechtes Österreich ... jetzt darf man Raten wieso es in NÖ weniger SH Bezieher gibt als in Wien :) :wave:
     
  14. gizzi

    gizzi Gast-Teilnehmer/in

    .

    ah die aliemente werden komplett dazuberechnet...?

    ich les immer nur den betrag für 1 erwachsener(744) und 2 kinder (134pro kind) insg. 1012 euro.

    d.h. ich rechne mein KBG und den zuschuss und die alimente für die kinder zusammen und wen ich über die
    1012 euro gehe brauch ich gar net was beantragen, sonder eher Mietzinsbeihielfe?
     
  15. Nessal

    Nessal Gast-Teilnehmer/in

    Also wenn die Alimente mehr ausmachen als der Betrag den das Kind bekommen wird, wird es nicht als dein Einkommen gerechnet.

    zb Alimente 180 EURO - BMS fürs Mj Kind 139. Der Lebensbedarf ist gedeckt, hat aber keinen Einfluss auf dein Einkommen. Heißt einfach nur für das Kind bekommst du keine Hilfe.
     

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