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antrag auf elternteilzeit und änderung in einem?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Livia, 27 Januar 2008.

  1. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    ich bin mir so unschlüssig -
    will zunächst 6 monate lang 23 stunden elternteilzeit arbeiten und ab jänner 2009 dann 30 stunden/woche.

    ist es schlau schon bei der 1. bekanntgabe der elternteilzeit von zunächst 23 stunden auch gleich die geplante arbeitszeitänderung ab jänner 2009 anzugeben?

    oder soll ich nichts davon sagen und den antrag auf änderung im september schreiben?
    :confused:
    beide arbeitszeiten werden in meiner firma als elternteilzeit praktiziert. von daher also kein problem. aber vielleicht wollen sie mich dann sofort für 30 stunden verpflichten?
    oder nach einem halben jahr nicht auf 30 stunden erhöhen?
    hmmm...

    was kommt psychologisch besser rüber?
    wie sind eure erfahrungen?

    :wave:
    livia
     
  2. Dani79

    Dani79 Gast-Teilnehmer/in

    also bei mir ist es so, daß ich den Sommer über nur 15 Stunden arbeiten geh und dann ab Oktober 20 Std. Ich war froh, daß meine Chefin darauf eingegangen ist, weil ich über den Sommer leider keinen Krippenplatz bekommen habe. ICh hab es vorher mit meiner Abteilungsleiterin besprochen und dann schriftlich gleich so eingereicht, also mit beiden Arbeitszeiten. Lt. unserer Personalabt. hat man da den Vorteil, daß man dann noch 2 Änderungen machen kann.
    also wenn du in Kontakt stehst, dann würde ich vorher mal mündlich das absprechen. ;)
     
  3. Livia

    Livia Gast-Teilnehmer/in

    liebe dani,

    danke für deine info. ich hab vorhin mit der AK telefoniert...es ist sogar opportun gleich alles in den ersten brief reinzuschreiben, denn wie du sagst, gewinnt man damit die möglichkeit ein weiteres mal die arbeitszeit zu ändern.

    :wave:
    livia
     
  4. ElisabethsBaby

    ElisabethsBaby Gast-Teilnehmer/in

    @ dani: hab ich auch so gemacht -wurde sogar von meiner personalabteilung auf diese "schummellösung" hingewiesen, weil man lt. gesetz nur einmal lage und ausmaß ändern kann/darf. also man besten gleich vorher vereinbaren , viel glück
     

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