1. Reden wir miteinander ...

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Anspruch auf Wochengeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Doulatobe, 17 Januar 2010.

  1. Doulatobe

    Doulatobe Gast-Teilnehmer/in

    Nach langer Suche im Internet, aus der ich dann doch nicht schlau werde, versuche ich es einfach mal hier.

    Mir geht es drum herauszufinden, ob ich Anspruch auf Wochengeld habe, wenn ich in vorzeitigen Mutterschutz gehe.

    Ich fand bisher nur die Info, dass das vorzeitige Wochengeld aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen vor Eintritt des Mutterschutzes berechnet wird.

    Was aber, wenn man kürzer als die 3 Monate gearbeitet hat? Bekommt man dann gar nichts? Wer weiss da was dazu?

    Lg,
    doulatobe
     
  2. dieschmusies

    dieschmusies Gast-Teilnehmer/in

    Dann wird ein lämgerer zeitraum als durchschnitt genommen. Ich glaube 6 Monate. Frag da am besten auf der Wgkk nach um seriöse AW zu finden

    lg gute nacht
     

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